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Wann spricht man eigentlich von Unfallflucht?

Frage von socca socca

Gehören da auch schon Parkplatzrempler zu? Aber was ist wenn man den Aufprall garnicht bemrkt hat!?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Crack Crack

    Hier der Gesetzestext mit Erläuterungen:

    http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/staftatbestaende/s-142-stgb


    Jeder Unfall bei dem ein sichtbarer Schaden an fremdem Eigentum entstanden ist muss dem Geschädigten oder der Polizei unverzüglich gemeldet werden. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht niemals aus. Nach einer angemessenen Wartezeit ist die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen wenn sich kein Geschädigter gemeldet hat.

    Gerichte gehen davon aus das es sich ab einem Schaden von 25€ nicht mehr um Belanglosigkeit handelt.

    Wenn man einen Unfall nicht bemerkt dann kann auch nicht von Unfallflucht ausgegangen werden.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Jede Berührung eines anderen Fahrzeugs ist grundsätzlich ein Unfall und wenn Du Dich entfernst, ohne die Polizei oder den Halter zu informieren, dann ist das schon Unfallflucht, praktisch aber natürlich nur bei einem Schaden.

    Die Schutzbehauptung "ich habe den Aufprall gar nicht bemerkt" ist zwar beliebt, aber inzwischen gibt es die Möglichkeit, recht sicher nachzuweisen, dass und wann der Fahrer den Aufprall bemerkt haben musste.

  • 1
    Antwort von Patrice Patrice

    Immer wenn du einen Schaden anrichtest und dann nicht ordnungsgemäß Bescheid gibst. Dann begehst du Unfallflucht. Da reicht auch schon die kleinste Beule im Außenspiegel..

    Kommentar von Autokenner14 Autokenner14Autokenner14

    Beule im Autospiegel???????

  • 1
    Antwort von Autokenner14 Autokenner14

    Parkrempler gehören auch schon dazu.Weil wenn man gemerkt hat,dass man eventuell ein anderes Fahrzeug gerammt hat,sollte man aussteigen und mindestens 1 Stunde auf den Besitzer warten.Wenn aber der Besitzer nach 1 Stunde immer noch nicht kommt,dann musst du die Polizei rufen.Wenn man(n) dann einfach wegfährt,spricht man von ,,Fahrerflucht".

    Und wenn man ein anderes Fahrzeug gerammt hat,merkt man es bestimmt.

  • 0
    Antwort von Rampele Rampele

    Die Berührung mit einem anderen Fahrzeug ist immer ein Unfall.Versuch dich gütlich mit dem Gegner zu einigen.Wenn erstmal ein Gutachter an dem Fahrzeug war kann es teuer werden.

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