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Wann ist ein Pedelec Kraftfahrzeug und wann Fahrrad?

Frage von Slava Slava

Pedelecs sind mittlerweile nicht mehr selten und ich les immer wieder über Versicherungsprobleme weil ein Pedelec kein Fahrrad mehr sei und nicht die private Haftpflicht zahlt. Mein Fahrradhändler hat aber beteuert dass seine Pedelecs definitiv nur als Fahrrad zählen. Sind das falsche Gerüchte oder wovon hängt das ab? Motorisierung?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von ManuEhl ManuEhl

    Das Pedelec ist in Deutschland dann führerscheinfrei, wenn die bauartbedingte, durch den Motor unterstützte Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h beträgt. Bei einigen Pedelecs gibt es eine sogenannte Schiebe- oder Anfahrhilfe, die auch ohne Kurbelbewegung, durch Drücken eines Hebels bis maximal 6 km/h Schub gibt (bei manchen Modellen abhängig vom eingelegten Gang). Für Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe wird eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt (§ 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)), falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist (§76 Nr. 3 FeV) und keine Fahrerlaubnis besitzt (§5 Abs. 1 Satz 2 FeV).

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    Antwort von BlackGenesis BlackGenesis

    Das ganze ist hier auch noch mal sehr ausführlich erklärt: http://www.pedelec-portal.net/versicherung-–-was-sie-bei-pedelecs-und-elektrofahrradern-beachten-mussen/0070

    Ist eigentlich schon mal jemand so ein Teil gefahren?

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Ein "echtes" Pedelec, bei dem der E-Motor nur aktiv wird, wenn Du auch selbst trittst, ist rechtlich gesehen ein "Fahrrad", aber es gibt auch solche Teile, die rein elektrisch fahren können und die gelten - je nach Höchstgeschwindigkeit - als Mofas oder Mopeds.

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    Antwort von haeuptlingangi haeuptlingangi

    Das ist richtig. Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Fahrunterstützung bis 25 km/h die man nur bekommt wenn man selber tritt. Deswegen Fahrunterstützung!!!

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    Antwort von Trillian Trillian

    Es geistert immer wieder die 25 km/h Richtlinie durch die Runde. Wichtig ist, dass der Schub vom E-Motor nur erfolgt wenn man tritt. Wer auch ohne treten anschieben lässt, fährt kein Pedelec.

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    Antwort von oddole oddole

    Am sichersten ist, Du fragst einfach bei Deiner Versicherung nach. Was auch eine Möglichkeit wäre, frage doch den TÜV. Ich bin mir nicht ganz sicher ob Du im Internet was darüber findest. Hast Du Papiere dafür?Steht da vielleicht was drin?

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