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Unfall verursacht beim Rückwärtsfahren - Strafe zahlen?

Frage von SanktFranzis SanktFranzis

Ich habe vor kurzem beim Rückwärtsfahren jemanden gerammt. War meine schuld, klar, bin auch für den Schaden aufgekommen. Da es ein Mietwagen war, mussten wir die Polizei holen für ein Protokoll. Da wurde mir gesagt, dass ich ein Bußgeld zahlen muss, weil ich die "mir obliegende besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren" misachtet hätte.

Gibts sowas wirklich? Ich hab doch schon eingestanden, dass es meine Schuld war, und werd den Schaden ja auch begleichen. Es gibt doch auch kein Bußgeld für "Sie hätten wissen müssen, dass sie schlecht einparken können, deswegen hätten sie besser zu Fuß gehen sollen"

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Antworten (6)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Crack Crack

    Dafür musst Du mit einem Bußgeld rechnen, wie für jede andere Ordnungswidrigkeit auch.

    Das kostet Dich 100€ plus 23,50€ Gebühren und bringt Dir auch noch 2 Punkte ein.


    Du hast hier gegen §9 StVO "Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren" verstoßen.

    (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


    Aus dem Bußgeldkatalog:

    TBNR 109649

    Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

    § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG


    Solltest Du noch in der Probezeit sein folgen darauf hin auch Probezeitmaßnahmen.

    Kommentar von silverbullet silverbulletsilverbullet

    DH!

    Kommentar von funtom funtomfuntom

    Wieder mal eine sehr schöne Antwort zu Bußgeldern von Dir! Bist Du eigentlich Jurist oder arbeitest in einer Bußgeldstelle?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Weder, noch.

    Beschäftige mich nur seit längerer Zeit regelmäßig mit dem Thema.

  • 3
    Antwort von flawless flawless

    Für die Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren kann es tatsächlich ein Bußgeld geben, neben der Schuldeingestehung. Vergleiche auch diesen Artikel:

    http://www.bussgeldkatalog.biz/news/546.html

  • 2
    Antwort von Jaegermeister Jaegermeister

    Das Leid musste ich auch schon mal tragen. Ich dachte gestraft genug zu sein, den Unfall verursacht zu haben und dann drückte mir die Polizei noch das Bußgeld rein. Dagegen kann man nichts machen.

  • 2
    Antwort von fighter81 fighter81

    Ja, wenn die Polizei zu einem Unfall gerufen wird, dann wird dem Verursacher auch immer ein Bußgeld für den Tatbestand aufgebrummt und zusätzlich noch die Verwaltungsgebühr. Da kannst du leider nicht viel machen. Das kann auch schonmal ganz schön teuer werden, je nachdem um was für einen Unfall es sich handelt.

  • 1
    Antwort von funtom funtom

    Gemäß der StVO und dem Bußgeldkatalog ist es sicher richtig. Dein Argument mit dem Schuldeingeständnis und Genug-Bestraft-Sein ist aber auch nachvollziehbar und so etwas gibt es im Strafrecht tatsächlich auch...

    Aber auf ein solches "Absehen von Strafe" kannst Du nur kulanterweise hoffen. Ich persönlich hatte auch mal einen solchen Fall, bei dem ich bei Glatteis jemandem ganz leicht hinten drauf gefahren bin und dafür kein Bußgeld erhalten habe. Kann aber auch sein, dass die Polizisten das einfach vergessen hatten...

  • 1
    Antwort von silverbullet silverbullet

    Crack hat es schon sehr gut geschrieben!

    Und ja, eine Sorgfaltspflicht gibt es wirklich! Oder nimmst du jedem die Vorfahrt wenn du z.B. aus einer Grundstücksausfahrt rausfahren willst? ;-) Ich hoffe doch nicht!

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