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Strafzettel bekommen für falsch Parken - einfach weiterparken?

Frage von Ferrari80 Ferrari80

Ein Freund von mir hat letztes mal falsch geparkt und auch einen Strafzettel bekommen. Aber statt den Wagen dann woanders zu parken, hat er ihn einfach stehen lassen. Sein Argument war: Er hat ja sowieso einen Strafzettel, dann kann er auch länger da bleiben. Geht das einfach so?

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von StVOtto StVOtto

    Schön wäre es, wenn man nach dem Strafzettel für Falschparken einfach weiterhin dort parkt. Dann summiert sich das Bußgeld nicht und man kann trotzdem den Parkplatz nutzen.

    Es ist so, dass der Ordnunghüter an Hand des Strafzettels sehen kann, wann er ausgestellt wurde und somit, noch höheres Bußgeld verhängen kann, wenn sich nichts an dem Falschparken ändert.

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Eine Ordnungswidrigkeit kann immer nur einmal geahndet werden. (nach GG Art.103.3)

    Ein Parkverstoß bei dem das Auto unbewegt längere Zeit an der gleichen Stelle steht ist ein Dauerdelikt. Hier besteht Tateinheit, es ist also nur ein Vergehen, egal wie lange es dauert. Deshalb kommt grundsätzlich auch nur eine Ahndung in Frage.

    Man kann also für längeres Falschparken nicht mehrere Strafzettel bekommen. In diesem Fall wird dann die Höhe der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog an die Gegebenheiten angepasst.


    Beispiel:

    Ein Falschparker erhält einen Strafzettel über 10€ weil er vor einer Ein- oder Ausfahrt parkt.

    Nach über 3 Stunden kommt der Beamte wieder vorbei und erhöht das Verwarnungsgeld nach Bußgeldkatalog auf 20€.

    Kurze Zeit später kommt der Grundstückseigentümer nach Hause und kann nicht auf sein Grundstück fahren. Das Verwarnungsgeld wird wegen der Behinderung wiederum erhöht, diesmal auf 30€.


    Auch wenn 2 Strafzettel am PKW sein sollten muss man nur einen davon bezahlen. Das wird dann allerdings der teurere sein, also der mit der Geldbuße für die längere Parkzeit.

    Bei längerem Falschparken kommt natürlich auch ein Umsetzten oder Abschleppen des Fahrzeugs in Betracht. Dafür muss aber eine Behinderung gegeben sein.

  • 2
    Antwort von manumann manumann

    Das hat ein Kumpel von mir gemacht und hat sich damit ein hohes Bußgeld abgeholt. Hätte er mal die Antwort von StVOtto gelesen. Außerdem war das Ordnungsamt fleißig, um Ihn nochmal abzustrafen.

  • 1
    Antwort von hannibal hannibal

    Es ist schon ein dreiste sache einfach weiter zu parken, wenn man schon einen Strafzettel hat. Folgen können sein: -Höheres Bußgeld -Abschleppen des Fahrzeuges

  • 1
    Antwort von Tengen Tengen

    Der Trick funktioniert leider nicht. Hatte auch mal die Hoffnung, dass wenn ich meinen Strafzettel einfach hinterm Scheibenwischer lasse, mir damit alles Übel in Form des O-Amts vom Hals bleibt, aber das hat sich leider nicht erfüllt.

  • 1
    Antwort von corey corey

    So einfach ist das leider nicht. Wenn der Beamte des Ordnungsamtes sieht, dass der Falschparker dort nach längerer Zeit immer noch steht, dann kann er ein höheres Bußgeld verhängen und ihn sogar umsetzen bzw. abschleppen lassen, wenn eine Behinderung besteht, was auch nochmal ein höheres Bußgeld zur Folge hätte.

  • 0
    Antwort von WaereGernFreak WaereGernFreak

    Ja entweder er hat glück und es wird nicht mehr kontrolliert. Oder er bekommt noch ein höres Bußgeld ;)

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Da dürfte er wohl weitere Zettel mit höheren Strafen einfangen und wenn er Pech haben sollte, dann würde der Wagen abgeschleppt.

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