Strafe wegen defektem Rücklicht / Bremslicht
Hi Zusammen,
mich würde mal interessieren, wie oft das vorkommt, dass man wegen einem defektem Rück- oder Bremslicht eine Geldstrafe erhält. Oder gibt es hierfür nur eine Verwarnung die vorschreibt sich bis zu einem Datum beim Tüv usw. gemeldet zu haben?
Denn oft sieht man ja echt sehr spät, dass ein Rücklicht nicht geht - ging mir erst letzt so. Ich wurde auf einem Einkaufscenterparkplatz drauf angesprochen - sonst hätte ich das wohl nie bemerkt.
Kurz um:
Gibt's ne Geldstrafe? Ne Verwarnung mit Reperaturtermin ? Oder sind die Polizisten in den meisten Fällen so kulant und weisen dich nur darauf hin - weil sie wissen, dass man es ohne Information einer 2. Person selbst oft nicht herausfinden kann?
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Tatbestandsnummer: 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 10,00 handen/betriebsbereit *) war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat
123137 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 20,00 handen/betriebsbereit *) war und gefährdeten +) dadurch Andere. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4.1 BKat; § 19 OWiG
123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 25,00 handen/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4.2 BKat; § 19 OWiG
Im günstigten Fall nur eine mündliche Verwarnung und/oder Mängelkarte mit Vorführpflicht
Als Fahrzeugführer bist du jedoch verpflichtet vor einer Fahrt das Fahrzeug zu kontrollieren, immer!
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Antwort von thomas 14.11.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ich habe früher dazu einmal eine Mängelkarte bekommen. Da noch andere Sachen zu beheben waren, weiß ich nicht mehr genau, was das damals gekostet hat.
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Unabhängig von der Strafe sollte es ja auch im Interesse der eigenen Sicherheit sein, dass man alle Lampen funktionstüchtig hat.
Fällt ein Bremslicht/Standlicht aus und man steht ungünstig knallt einem womöglich jemand hinten rein. Kontrollieren kann man das auch in einer Tiefgarage wenn es wirklich dunkel ist, dann sieht man beim Bremsen die Reflektion an der Wand.
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Laut StVO müsste man ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zahlen, aber in den meisten Fällen belässt es die Polizei bei einer mündlichen Verwarnung und weist einen drauf hin, den Defekt zu beheben, da sie ja selber genau wissen, dass man das nicht immer sofort merkt.
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Meist geht das mit einer Ermahnung oder Verwarnung ab, aber wenn Dir jemand hinten in den Wagen fährt, dann könntest Du bei defekter rückwärtiger Beleuchtung eine Mitschuld bekommen und das würde natürlich erheblich teurer.
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Das ist ein Verstoß gegen StVZO §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
Laut Bußgeldkatalog kostet das 15€ Verwarnungsgeld.
Die Polizei kann es aber auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
Hübsche Theorie, mach aber in der Praxis (fast) niemand. Ausserdem ist es relativ schwierig, die Funktion der Bremsleuchten alleine zu kontrollieren.
Dennoch ist man gesetzlich dazu verpflichtet, dass es kaum jemand macht ist kein Argument,. Auch das es schwierig sei die Beleuchtung selbst zu kontrollieren ist eher auf die Ignoranz bzw. mangelndes Einfallreichtum zurückzuführen.
Anhand querender Fahrzeuge oder vor einer Wand kann ich leicht sowohl Blinker, Abblend- und Fernlicht überprüfen, entweder sehe ich das direkt in den Lackspiegelungen oder an den Reflektionen einer Wand. Und die Rücklichter kann ich ebenfalls leicht überprüfen wenn ich rückwärts rel. nahe an eine Wand fahre (z.B. Parkhaus) und dort die Refelktionen beobachte wenn ich z.B. das Bremslicht einschalte.
Ebenso eignen sich die Fensterscheiben eines Supermarktes hervorragend um die eigene Beleuchtungseinrichtung zu checken. Völlig kostenlos und problemlos!
gute Idee mit den Fensterscheiben zur Selbstkontrolle!
Danke! http://www.autofrage.net/tipp/einfache-kontrolle-der-beleuchtungseinrichtung-am-...