Frage von optimusbrian 14.11.2011

Strafe wegen defektem Rücklicht / Bremslicht

  • Hilfreichste Antwort von silverbullet 14.11.2011

    Tatbestandsnummer: 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 10,00 handen/betriebsbereit *) war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat

    123137 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 20,00 handen/betriebsbereit *) war und gefährdeten +) dadurch Andere. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4.1 BKat; § 19 OWiG

    123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- ( B - 1 ) 25,00 handen/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4.2 BKat; § 19 OWiG

    Im günstigten Fall nur eine mündliche Verwarnung und/oder Mängelkarte mit Vorführpflicht

    Als Fahrzeugführer bist du jedoch verpflichtet vor einer Fahrt das Fahrzeug zu kontrollieren, immer!

  • Antwort von thomas 14.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich habe früher dazu einmal eine Mängelkarte bekommen. Da noch andere Sachen zu beheben waren, weiß ich nicht mehr genau, was das damals gekostet hat.

  • Antwort von Cacaca 24.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Unabhängig von der Strafe sollte es ja auch im Interesse der eigenen Sicherheit sein, dass man alle Lampen funktionstüchtig hat.

    Fällt ein Bremslicht/Standlicht aus und man steht ungünstig knallt einem womöglich jemand hinten rein. Kontrollieren kann man das auch in einer Tiefgarage wenn es wirklich dunkel ist, dann sieht man beim Bremsen die Reflektion an der Wand.

  • Antwort von anotherstar 14.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Laut StVO müsste man ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zahlen, aber in den meisten Fällen belässt es die Polizei bei einer mündlichen Verwarnung und weist einen drauf hin, den Defekt zu beheben, da sie ja selber genau wissen, dass man das nicht immer sofort merkt.

  • Antwort von demosthenes 14.11.2011

    Meist geht das mit einer Ermahnung oder Verwarnung ab, aber wenn Dir jemand hinten in den Wagen fährt, dann könntest Du bei defekter rückwärtiger Beleuchtung eine Mitschuld bekommen und das würde natürlich erheblich teurer.

  • Antwort von Crack 14.11.2011

    Das ist ein Verstoß gegen StVZO §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

    Laut Bußgeldkatalog kostet das 15€ Verwarnungsgeld.

    Die Polizei kann es aber auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

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