Frage von Calimero 06.05.2012

Stimmt es wirklich, dass nach einem Unfall die Beteiligten die Fahrbahn reinigen müssen?

  • Hilfreichste Antwort von funtom 06.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es stimmt im Grunde schon. Wenn die Beteiligten unverletzt sind bzw. nicht aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage sind, dann müssen sie es selber machen bzw. müssen selber jemanden damit beauftragen.

    Ansonsten beauftragt normalerweise die Polizei zB die Feuerwehr das sauber zu machen und die schicken dann die Rechnung an den Unfallverursacher.

    Also im Grunde hat dein Kollege Recht...

  • Antwort von lowlife 06.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Theoretisch müssen diese das machen. Jedoch machen die es eigentlich nicht selber, sondern der Unfallverursacher zahlt die Beseitigung durch z.B. die Feuerwehr.

  • Antwort von Sternfahrer 06.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wie du schon richtig bemerkt hast, werden in den meisten Fällen die Unfallbeteiligten nicht den Besen schwingen sondern eben die Feuerwehr oder auch die Polizei das beseiten.

    Der Unfallverursacher muss auch den Wagen des Unfallgegners reparieren. Macht er oft aber auch nicht selbst sondern zahlt Geld dafür. Also eher indirekt. So ist das wenn man die Tauschwirtschaft hinter sich gelassen hat...

  • Antwort von demosthenes 06.05.2012

    Aber sicher, denn die haben doch die Einzelteile und das Öl und ... dort verteilt.

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