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Stimmt es, dass ein Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten da sein muss?

Frage von Turkleton Turkleton

Mir hat ein Bekannter erzählt, dass der Bußgeldbescheid fürs Blitzen innerhalb von drei Monaten zugestellt sein muss, sonst gilt der nicht. Es wäre dann irgendwie verjährt... Stimmt das?

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Crack Crack

    Mit Ausnahmen bei Alkohol-, Drogendelikten oder Verkehrsstraftaten ist das in der Regel immer so.

    Die Verjährungsfrist von 3Monaten beginnt in dem Moment in dem die Handlung abgeschlossen ist, in diesem Fall also mit der Geschwindigkeitsmessung durch den Blitzer.

    Es gibt aber eine Reihe von Umständen die eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge haben können. Man kann also nicht immer sicher sein das mit einem "Stichtag" genau 3Monate nach der Handlung kein Anhörungsbogen mehr kommen kann. Warum das dann so ist muss im Einzelfall geprüft werden.

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Hier findest Du die genauen Regeln für die Verjährung aller Verkehrsdelikte:

    http://www.frankhlee.de/bugeld/verjaehrung/index.html

  • 0
    Antwort von Basilhayden Basilhayden

    Blitzer und andere "Kleinigkeiten" verjähren nach 3 Monaten. Bei sowas wie Alkohol am Steuer sind es schon 6 Monate. Allerdings kann die Frist auch unterbrochen werden, also es reicht nicht unbedingt der kalendermäßige Ablauf von 3 Monaten nach dem geblitzt werden.

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