Mir hat ein Bekannter erzählt, dass der Bußgeldbescheid fürs Blitzen innerhalb von drei Monaten zugestellt sein muss, sonst gilt der nicht. Es wäre dann irgendwie verjährt... Stimmt das?
Stimmt es, dass ein Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten da sein muss?
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Mit Ausnahmen bei Alkohol-, Drogendelikten oder Verkehrsstraftaten ist das in der Regel immer so.
Die Verjährungsfrist von 3Monaten beginnt in dem Moment in dem die Handlung abgeschlossen ist, in diesem Fall also mit der Geschwindigkeitsmessung durch den Blitzer.
Es gibt aber eine Reihe von Umständen die eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge haben können. Man kann also nicht immer sicher sein das mit einem "Stichtag" genau 3Monate nach der Handlung kein Anhörungsbogen mehr kommen kann. Warum das dann so ist muss im Einzelfall geprüft werden.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Hier findest Du die genauen Regeln für die Verjährung aller Verkehrsdelikte:
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0Antwort von
Basilhayden Blitzer und andere "Kleinigkeiten" verjähren nach 3 Monaten. Bei sowas wie Alkohol am Steuer sind es schon 6 Monate. Allerdings kann die Frist auch unterbrochen werden, also es reicht nicht unbedingt der kalendermäßige Ablauf von 3 Monaten nach dem geblitzt werden.
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