Ein Kumpel, der gerade eine Rettungsassistenenausbildung macht, hat mir erzählt, dass er da Kollegen hat, die schon mal mehr oder weniger zum Spaß das Blaulicht und das Martinshorn einsteigen, wenn die irgendwo hinfahren. Kann das irgendwie betraft werden?
Antworten (3)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerHilfreichste Antwort von
finnen Ich hab das dazu gefunden:
Missbräuchliche Verwendung von blauem oder gelbem Blinklicht: 20 €
Verbotswidriges Anbringen eines blauen oder gelben Blinklichts: 10 €
Dazu käme dann noch die Strafe, wenn man bei Rot über die Kreuzung fährt. Da kann man den Führerschein dann direkt abgeben. Die Strafe für die beiden o.g. Punkte scheint mir sehr gering zu sein, ich hab es aber mehrfach im Web gefunden.
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3Antwort von
Zuendapp Muss eben nachgewiesen werden, dass die Leute sich nicht aufm Weg zum Notfall befinden sondern woanders hin. Wenn direkt vor der Polizei der Krankenwagen mit Blaulicht und Horn auf den McDrive einbiegt, gibts vielleicht ne Verwarnung aber so richtig vorstellen kann ich es mir nicht.
Kommentar von
nissan200sxnissan200sx Der Nachweis ist ganz einfach - alle "Signalfahrten" müssen bei einer Direktion des Landkreises angemeldet werden, zumindest war das in BaWü so.
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1Antwort von
Autokenner14Autokenner14
Dass ist strafbar,weil es ist Amtsmissbrauchung.Und dass kam mit einer empfindlichen Geldstrafe bis hin zur Kündigung führen.
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Cool, wenn ich also mit einem Blauolicht rumfahre was nicht an ist, zahle ich nur 10 Euro? :D Genial! :)