Mich würde mal interessieren, ob Ersatzteile bzw. Verschleißteile, wie z.B. Bremsbeläge auch zu Garantie und Gewährleistung zählen. Eigentlich wäre es ja unlogisch, wenn Verschleißteile auch Garantie hätten. Vielleicht könnt ihr mich ja mal aufklären.
Sind Ersatz- und Verschleißteile von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen?
Antworten (3)
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2Antwort von
colonils Bei Verschleißteilen muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten, weil der Verschleiß eines Teils kein Mangel ist. Wenn bei der Übergabe ein Mangel am neuen Teil zu sehen ist, muss es natürlich zurückgenommen werden. Bei Ersatzteilen, die keine Verschleißteile sind, gilt meines Wissens die normale Produkthaftung.
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1Antwort von
Bernie So lange z.b. die Bremsbelege keinen Mangel aufweisen dann laufen die nicht über die Garantie. Da jeder mehr/stärk oder so bremst kann man auch nicht unbedingt genau sagen wie lange die Halten.
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1Antwort von
Bernd5erBernd5er
Grundsätzlich ist es so dass der Verkäufer immer für Mängel haftet, die bereits bei Übergabe der Sache vorgelegen haben. Das bedeutet das die Gewährleistung zunächst auch für Verschleißteile gilt. Juristisch kommt es dann auf die Beweislast an. Es ist also wenn es dann soweit ist eine sehr schwierige Angelegenheit und es kommt immer auf die individuellen Tatsachen an ob es noich eine Gewährleistung gibt oder nicht.
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