Sind Ersatz- und Verschleißteile von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen?

2 Antworten

Bei Verschleißteilen muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten, weil der Verschleiß eines Teils kein Mangel ist. Wenn bei der Übergabe ein Mangel am neuen Teil zu sehen ist, muss es natürlich zurückgenommen werden. Bei Ersatzteilen, die keine Verschleißteile sind, gilt meines Wissens die normale Produkthaftung.

Grundsätzlich ist es so dass der Verkäufer immer für Mängel haftet, die bereits bei Übergabe der Sache vorgelegen haben. Das bedeutet das die Gewährleistung zunächst auch für Verschleißteile gilt. Juristisch kommt es dann auf die Beweislast an. Es ist also wenn es dann soweit ist eine sehr schwierige Angelegenheit und es kommt immer auf die individuellen Tatsachen an ob es noich eine Gewährleistung gibt oder nicht.