Eine Sache über die ich bei meiner letzten längeren Strecke nach einer Toilettenpause nachgedacht habe, war ob dieses Sanifair Prinzip nicht eigentlich gegen geltendes Recht verstößt. Meines Wissens nach ist es nämlich so, dass eine Raststätte die Getränke verkauft seinen Gästen auch einen KOSTENLOSEN Zugang zu Toiletten bereitstellen muss. Das ist aber klar nicht der Fall. Gilt da was anderes für Autobahn-Raststätten?
Antworten (8)
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Diese Regelung ist Bestandteil des Gaststättengetzes und das ist, soweit ich weiß, Ländersache. Und bei den Autobahnraststätten streiten sich der Gelehrten wohl, ob da Bundes- oder Länderrecht anzuwenden ist. Und wenn es Bundesrecht wäre, dann wären wohl auch die Regelungen des Gaststättengesetzes nicht bindend.
So oder so ähnlich hat es mir mal ein verärgerter Klopächter zu vermitteln versucht.
Sonst gilt das überall: wenn (offene?) Getränke verkauft und Sitzplätze angeboten werden, muss eine kostenlose Toilette angeboten werden.
Allerdings bekommt man oft einen Gutschein beim Klogang, der beim Kauf in der Gaststätte angerechnet wird. Mitunter auch nur einen Teilbetrag des "Klogeldes".
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GerdiGerdi
Wenn ich es Richtig sehe, ist die Benutzung der Toilette für den Gast kostenlos. Er bezahlt zwar erst den gang zur Toilette, kann diesen dann aber als Gutschein wieder in der Gaststätte, Tankstelle einlösen. Also ist die Benutzung aus meiner Sicht kostenlos.
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Gast Hallo,
ein Ordnungsamt hat den Sanifair-Betreiber bereits mit einem Bußgeldbescheid wegen genau dieser Sache beglückt. Allerdings wurden sie dann ganz schnell von einer übergeordneten Behörde (Bezirksregierung??) zurückgepfiffen. Autobahnraststätten fallen nicht in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsämter. Gruß Markus
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radkappe Ob das Prinzip Sanifair einer massiven rechtlichen Prüfung standhielte, wage ich zu bezweifeln. Da es im Moment nun nicht im großen Stil in Frage gestellt wird, bleibt alles so, wie es ist. Bis auf die Preise, die ziehen an.
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herby18herby18
Es geht ja auch um die Reinigung und Pflege der Toiletten. Die Toiletten sind ja schon immer absolut sauber und gepflegt. Allerdings sehe ich auch nicht ein, für einen Toilettengang 75 Cent zu zahlen. Legal wird es wohl sein, ansonsten würde es das Prinzip ja nicht geben.
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Gast als nächstes muss man dann an der raststätte für sauberes geschirr und saubere teller zahlen ! sanifair ist abzocke aller erster güte . eine saubere toilette in einer gaststätte ist eine selbstverständlichkeit und keine kostenpflichtige maßnahme !
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Gast Soweit ich das versteht, beruht alles auf der Zuständigkeitsfrage: Der Bund ist zuständig für Autobahnen und demnach auch für die AB-Raststätten. Demgegenüber wird die kostenlose Toilettenbenutzung von Landesgestzen geregelt, die nicht für die Autobahnen gelten. Man kann also nur sauer auf die Bundes-Politiker sein, die im Vertrag mit "Tank und Rast" keine eindeutige Regelung zur Toiletten-Gebührenfrage formuliert haben!
Die Alternative zur Benutzung der Sanifair-Einrichtung wäre nur Wildpinkeln mit Bußgeld bis zu 35 (Ländersache ?) Euro. Allerdings setzt das die Ordnungswidrigkeit vorraus, die aber den Ländern gegenüber besteht.
Die Frage ist nun: Verfolgt Bund, dem der Rastplatz "gehört", diese Ordnungswidrigkeit so wie die Länder, oder gibt es defür wieder keine Regelung wie im Fall des Gaststättengesetzes mit den Toiletten?
Im letzten Fall könnte man dann ohne Regelverstoß an den Autobahnraststätten wildpinkeln!
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Antje Ich finde das Prinzip gut, schließlich gehen auch sehr viele auf die Toilette die nicht in der Raststätte was essen oder trinken. Außerdem werden so die Toiletten auch sauber gehalten.
Kommentar von
bmwZ4bmwZ4 darum geht es ja überhaupt nicht!
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Das mit dem Gutscheinsystem stimmt schon, nur ist es mittlerweile an manchen Raststätten so dass ein Differenzbetrag nicht per Gutschein verrechnet wird..