Ein Kollege hat gestern erzählt, man würde schon dann einen Punkt und eine Geldstrafe bekommen, wenn man rechts ran fährt um zu telefonieren, aber den Motor anlässt. Oder wenn man in der Parklücke den Motor anmacht und dann telefoniert ohne loszufahren. Stimmt das?
Reicht es wirklich, dass der Motor läuft um eine Strafe wegen Handybenutzuung am Steuer zu bekommen?
Antworten (5)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Tatsächlich gilt ein angeschalteter Motor als Teilnahme am Straßenverkehr. Und als Teilnehmer im Straßenverkehr ist „die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält“. Interessant finde ich die Info, dass man an einer roten Ampel mit abgeschaltetem Motor telefonieren darf! Dazu hier nochmal ein Link: http://www.jurablogs.com/de/ampel-rot-motor-aus-handy-erlaubt
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2Antwort von
haeuptlingangihaeuptlingangi
Ja sobald du den Motor anmachst führst du das Kraftfahrzeug und somit gelten auch alle Regeln und Gesetze dafür. Sobald du den Motor aus hast ist wieder alles in Ordnung und du darfst telefonieren. Dies darfst du selbst bei einer roten Ampel tun!
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1Antwort von
RennleiterRennleiter
Ja das ist wie ich finde ein ganz typisches deutsches Gesetz!! :-) Man darf ja auch Alkohol am Steuer trinken und den Polizisten dabei zuprosten. Ist nicht verboten, solange man nicht mehr als 0,5 Promille hat. Also es ist wirklich so, der Motor muss aus sein wenn man telefoniert.
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Du darfst ja auch in total besoffenem Zustand im Wagen sitzen, solange der Motor nicht läuft.
Sowie Du ihn aber anlässt, ist das "Trunkenheit am Steuer".
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0Antwort von
anotherstaranotherstar
Leider ist das so. Du darfst also auch nicht eben schnell an den Straßenrand fahren und bei laufendem Motor telefonieren oder irgendetwas anderes mit deinem Handy machen. Egal in welcher Situation du zu deinem Handy im Auto greifst, muss der Motor abgeschaltet sein, denn erst in diesem Moment nimmst du nicht mehr am Straßenverkehr teil!
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