Servus, eine Frage an die Rechtsexperten. Wie sieht das aus wenn ich mit mehr als 0,5 aber weniger als 1,1 promille beim Autofahren erwischt werde, allerdings keine Kontrolle aufgrund von irgendwelchen Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, etc.) dazu führt. Ein Kollege meinte, da sei dann ncihts vorzuwerfen und man käme mit einer Ordnungswidrigkeit davon. Ist Alkohol am Steuer nicht fast immer mit einem mindestens temporären Fahrverbot belegt?
Rechtsfolgen: Trunkenheitsfahrt mit unter 1,1 promille und ohne Ausfallerscheinungen?
Antworten (4)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerHilfreichste Antwort von
masterliff Das ist den Leuten egal. Alkoholiker können auch immer noch sehr gut lauten und sich orientieren obwohl sie weit mehr als 1,1 Promille haben. Das ist eine reine Sache der Gewohntheit. Daher wird dir in diesem Fall auch kein Rechtsexperte helfen können.
-
2Antwort von
burnoutburnout
Ich glaube, wenn man bei einem Test keine Verhaltensauffälligkeiten bei so hohem Promillespiegel hat, darf man berechtigterweise davon ausgehen, dass der Fahrer ein echtes Alkoholproblem hat. Dann muss er sicher nachher zum MPU Test, oder?
-
2Antwort von
Radiohead Soweit ich weiß, bekommt man bei über 0.5 Promille immer Punkte und eine Geldstrafe, egal ob man auffällig wird oder nicht. Wenn man jedoch aufällig wird, dann muss es sich nicht mehr um eine Orndungswidrigkeit handeln, sondern kann zu einer strafrechtlichten Verurteilung führen.
-
-
1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Und bei jungen Fahrern in der Probezeit wird es noch heftiger.
Noch nicht den richtigen Rat gefunden?
Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.