Ich gestern abend bei mir aus der Ausfahrt gefahren und verläuft nur ein Fußweg und dann ist mir seitlich ein Radfahrer ins Auto gefahren. ich habe mich natürlich ein bisschen aufgeregt. Ich kenne es aber sonst nur so, dass der Autofahrer automatisch mithaftet? Stimmt das auch in diesem Fall? ich kann für den Schaden ja am wenigsten!
Radfahrer seitlich ins Auto gefahren? Wer haftet?
Antworten (5)
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5Antwort von
CrackCrack
Wie racing75 schon geschrieben hat geht von einem Kraftfahrzeug eine Betriebsgefahr aus.
Hier sehe ich aber nicht nur es diesem Grund die Schuld bei Dir.
Wenn Du aus einer Einfahrt kommst dann handelt es sich um ein Grundstück und Du hast eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Das ergibt sich aus § 10 StVO Einfahren und Anfahren:
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Der Radfahrer ist ein anderer Verkehrsteilnehmer, und das selbst dann wenn er verkehrswidrig auf dem Fußweg fährt.
Du hast hier gegen §10 StVO verstoßen und musst meiner Meinung nach sogar damit rechnen mindestens 70% der Schuld tragen zu müssen.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, insbesondere auf die gefahrenen Geschwindigkeiten und Sichtverhältnisse.
TBNR 110101
Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall.
§ 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
35€ Verwarnungsgeld
Hier noch ein paar Urteile dazu.
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1Antwort von
BlackGenesis Da hast du dich natürlich ein bisschen aufgeregt... tja, so ist das eben wenn man aus einer Ausfahrt kommt und nicht aufpasst.
Denke, dass du nciht nur wegen Auto vs. Rad eine Teilschuld bekommst, sondern weil du auch aus der Ausfahrt kamst.
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1Antwort von
redcar Also ich glaube, dass der Radfahrer in deinem Fall allein für den Schaden haften muss, da er ja verbotenerweise auf dem Fußweg gefahren ist., Und von daher sollte es da keine Probleme geben.
Kommentar von
CrackCrack Das stimmt leider nicht.
Selbst dann wenn Andere sich verkehrswidrig verhalten wird man nicht von seinen Pflichten entbunden.
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0Antwort von
maikel196 hallo
du haftest zu 100 %
gruss mike
Kommentar von
CrackCrack Deine Antwort ist falsch!
Wie kommst Du denn darauf?
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0Antwort von
racing75 Das stimmt, die Betriebsgefahr des Autos, wegen der der Autofahrer unabhängig von der Schuld immer mithfaftet, spielt in diesem Fall keine Rolle.
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dem ist nichts hinzuzufügen... Crack kennt sich aus :P