1

Punktekonto Flensburg

Frage von Lars13409 Lars13409

Hallo

Kann mir jemand sagen ob ich noch Punkte habe bzw. wann meine Punkte gelöscht werden.

Tattag 28.04.2002 führen oder anordnen des führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis 6 Punkte

Tattag 26.10.2005 führen oder anordnen des führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis 6 Punkte

Tattag 16.09.2008 missachtung Rotlicht 3 Punkte

Ich habe eine Aufforderung zum aufbauseminar am 04.03.2009 bekommen die ich natürlich auch absolviert habe umgehend.

Ich hoffe jemand kann mir helfen ob und wie lange ich diese 15 Punkte noch habe ...

Vielen Dank Lars

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Crack Crack

    Die ersten beiden Vergehen sind sogenannte Straftatpunkte. Die bleiben jeweils 5 Jahre eingetragen.

    Die Punkte für das erste Vergehen wären am 28.04.2007 getilgt worden, durch das Zweite Vergehen mit Tattag 26.10.2005 wurden sie aber bis zum 26.10.2010 verlängert (Ablaufhemmung).

    Der Rotlichtverstoß am 16.09.2008 hatte keine verlängernde Wirkung auf die Tilgungsfristen der Straftaten weil die dadurch erhaltenen 3 Punkte ja bereits am 16.09.2010, also vor dem 26.10.2010, Tilgungsfrist hatten.

    Das Aufbauseminar war eine Erziehungsmaßnahme die zwingend angeordnet wird wenn man 14 oder mehr Punkte erreicht hat. Das hat dann aber keinen Einfluss auf die Anzahl der Punkte.

    Du solltest jetzt also Punktefrei sein wenn Du Dir bis zum 26.10.2010 nichts mehr hast zu Schulden kommen lassen. Sonst würde die Überliegefrist greifen und die Punkte bleiben bestehen.

    Auf der Seite des Kraftfahrbundesamtes kannst Du Dir ein Formular downloaden mit dem Du Deinen Punktestand kostenlos erfragen kannst.

    http://xlurl.de/KBA-Punktestand

    Kommentar von Lars13409 Lars13409

    Vielen Dank erstmal ...ist den nicht auch entscheidend wann das Urteil von den straftaten bzw. Rechtskraft eingetreten ist das währe dann noch länger als 26.10.2010 da bei der zweiten straftat die rechtskraft vom amtsgericht mit 16.06.2006 datiert wurde. Da war die verhandlung.

    Vielen Dank

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ja, wenn das Urteil erst am 16.06.2006 rechtskräftig geworden ist dann musst Du noch bis zum 16.06.2011 warten.

    Schreib einfach das KBA an und lass Dir Deinen Punktestand mitteilen, da steht dann auch das genaue Tilgungsdatum drin.

  • 0
    Antwort von Jammer Jammer

    Glaub man kann da auch anrufen und sich Auskunft geben lassen. Dann weißte es sicher!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das geht nicht so einfach.

    Es ist ja eine Frage des Datenschutzes, sonst könntest du ja auch den Punktestand Deines Chefs o.ä. erfragen.

    Deshalb geht das nur schriftlich mit einer Kopie des Ausweises.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Auto-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Guten Rat suchen, finden und geben

Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.