Probleme beim Anfahren, Peugeot 206

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Ob ich getauschte Teile bei nicht behobenem Fehler bezahlen muß oder nicht sagt der Werkstattauftrag, den ich der Werkstatt erteile, aus. Wenn ich mit einem Probelm zu der Werkstatt komme und auf den Auftrag die Behebung des Problems schreiben lasse muß ich nur die Teile bezahlen, die wirklich zur Behebung geführt haben. Alle anderen Teile sind von der Werkstatt gegen die Alten zurück zu tauschen. Viele Werkstätten schreiben aber nicht die Problembehebung auf den Auftrag sondern den Teileaustausch. Dann mußt du wohl oder übel alles bezahlen. Sieh also auf dem Auftrag nach, was die Werkstatt darauf geschrieben hat!