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Parkplatzregelung?

Frage von Herbert63 Herbert63

Ich habe mal eine Frage, ich war gestern einkaufen, aber der Parkplatz war total voll. Ich habe dann gesehen, dass ein Auto ausparken wollte und habe mich schon in Position gestellt. Das Auto ist aber so rausgefahren, dass ich es erst vorbei lassen musste, In dem Moment hat ein anderes Auto da geparkt, obwohl ich schon seit 5 min auf dem Parkplatz gewartet habe und mein Einparken durch Blinken angekündigt habe. Der Fahrer meinte nur, dass es ihm ja egal wäre... Wer hat dann recht? Gibt es dafür eine Regelung?

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Heidi Heidi

    So eine Situation hatte ich auch mal. Sehr ärgerlich und unverständlich für mich warum Leute so ignorant sind, aber man kann da wenig machen. Eigentlich wäre es dein Parkplatz gewesen, aber deshalb die Polizei rufen?

    Ich habe dem Mann damals gesagt, dass ich es asozial fand, aber bei seinen Einparkkünsten der große Parkplatz bei ihm sicher besser angelegt ist als bei mir. Naja, Notlüge eben ;-)

  • 1
    Antwort von Teppichporsche Teppichporsche

    Soweit ich weiß, hättest du ein Vorrecht auf die Parklücke gehabt, wenn auf dem Parkplatz die StVO gegolten hat. Wenn sie jedoch dort nicht gilt, dann hast du leider kein Anrecht darauf. Dann müsste die Streitigkeit durch den Besitzer des Parkplatzes geregelt werden, wenn man es darauf ankommen lassen will.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Da muss ich Dich korrigieren.

    Die StVO gilt überall dort wo es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Und dazu zählen auch alle Parkplätze die frei zugänglich sind.

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wie das im "öffentlichen" Teil des Verkehrs geregelt ist, hatte Crack ja schon geschrieben, aber wenn ich Deine Frage richtig interpretiere, dann war das wohl auf einem Supermarktparkplatz?

    Da gilt zwar manchmal, aber nicht immer die StVO.

  • 1
    Antwort von Crack Crack

    Das wird von der StVO klar definiert:

    §12 Abs.5 Halten und Parken

    An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

  • 1
    Antwort von redcar redcar

    Ich kenne diese situation auch...ich hatte bis jetzt immer nette Autofahrer, die mir den Parkplatz dann auch überlassen haben. Es kam auch schon mal vor, dass ich einfach gehuppt habe, als gerade ein anderer in den Parkplatz fahren wollte. Vielleicht auch nicht richtig, wollte aber nicht nochmal 10min auf einen Parkplatz warten.Manche sind ja auch einfach dreist

  • 1
    Antwort von TobiCar TobiCar

    Also ich kenne das nur so, dass derjenige den Parkplatz bekommt, der am länsgsten wartet und anzeigt, dass er dort parken möchte. Also hast du alles richtig gemacht. Aber eine richtige Regelung gibt es da nicht glaube ich...

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