Frage von Caddy 31.08.2011

Muss man die Strafe aus dem Ausland überhaupt bezahlen?

  • Antwort von Crack 31.08.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, die Strafe muss nicht unbedingt bezahlt werden und rechtlich kann man sie hier in Deutschland nicht vollstrecken.

    Die Regelung die terminator angesprochen hat greift tatsächlich erst ab Beträgen von 70€ inklusive aller Gebühren. Da es aber eine Regelung der EU ist betrifft sie nicht die Schweiz da diese ja nicht dazu gehört.

    Es kann aber passieren das Dein Vater bei einem der nächsten Aufenthalte in der Schweiz zur Kasse gebeten wird. Sollte so etwas in den nächsten 3 Jahren geplant sein dann lieber jetzt bezahlen bevor es sich weiter erhöht, die Schweizer kennen da nichts.

  • Antwort von Puszta 02.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Unbedingt zahlen muss er das nicht. Es wird hier nicht vollstreckt werden. Wenn er allerdings häufiger in der Schweiz ist, dann sollte er es sicherheitshalber bezahlen, damit er keinen Ärger bekommt, wenn er dort ist und angehalten wird und die sehen, dass da noch was offen ist...

  • Antwort von terminator 31.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gibt seit November 2010 eine Europaregelung, wo das Geld nun eingetrieben werden kann. Bin mir allerdings nicht sicher, ob es wirklich erst bei 70€ beginnt oder auch Beträge darunter eingefordert werden.

  • Antwort von demosthenes 04.09.2011

    Die Türken sind da schon weiter:

    Dort werden alle Verstösse sofort im Zentralcomputer registriert und an der Grenze lassen sie Dich dann solange nicht wieder aus dem Land, bis alle Tickets bezahlt sind.

  • Antwort von alhambra 31.08.2011

    Soweit ich weiß, wird eine Strafe aus dem Ausland erst ab 70 Euro vollstreckt. Daher müsstest du diese Strafe nicht bezahlen.

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