Ich habe diese Frage mal in einer Autoreportage mal gesehen/gelesen/ gehört und habe die Auflösung leider nicht mitbekommen. Mich würde die Antwort aber total interessieren. Versicherungsfrage finde ich immer sehr interssant. . .
Muss ich mein Auto verschrotten, wenn die Haftpflicht des Unfallgegners die Kosten nicht übernimmt?
Antworten (3)
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1Antwort von
DanielDaniel
Wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, würde ich den Wagen nicht mehr reparieren lassen und das Geld von der Versicherung nehmen und mir ein neues davon kaufen. Den Wiederbeschaffungswert musst du aber von der Versicherung des Unfallgegners bekommen wenn der Fall eindeutig ist.
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1Antwort von
thunderbolt Warum sollte man denn sein Auto verschtrotten müssen, nur wenn die Versicherung die Kosten übernimmt. Das einzige was passieren könnte ist meiner Meinung nach, dass du die Kosten für Reparatur selber bezahlen musst.
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1Antwort von
carjunky Also ich glaube die Versicherung muss doch zahlen, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswert betragen. (130 % oder so). Wenn man also am Auto hängt, kann man die Raparaturen durchführen lassen. Dann muss man aber damit rechnen, dass das Geld der Versicherung nicht ausreicht.
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