Hallo, jetzt fängt ja wieder das Regenwetter an und da habe ich mal eine rechtliche Frage. Wenn ich beim Durchfahren einer Pfütze einen Füßganger durch die entstehende "Wasserwelle" nass spritze, muss ich dann irgendwelche Kosten übernehmen z.B. für die Reiningung? Ich habe nämlich immer gelerntm dass man dann die Reinigung bezahlen muss. Und auf jeden Fall anhalten muss und sich nach dem Fußgänger erkundigen muss Stimmt das alles?
Muss ich eine Reiningung bezahlen, wenn ich einen Fußgänger beim Durchfahren einer Pfütze bespritze?
Antworten (4)
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2Antwort von
CrackCrack
Nein, nur in Ausnahmefällen wenn Absicht unterstellt werden kann.
Niemand kann von Autofahrern verlangen das sie so langsam fahren das kein Fußgänger nass gespritzt wird. Fußgänger hingegen sollten bei solch einer Wetterlage angemessen gekleidet sein.
Ein Urteil dazu: http://trimr.de/10N1
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1Antwort von
Steffi Dann hätte ich mir ja schon so oft meine Sachen reinigen lassen können... Kann mir das auch nicht vorstellen. Schließlich kann ich als Autofahrerin nichts dafür das da eine Pfütze ist und ein Fußgänger gerade lang geht wenn ich da durch fahre...
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1Antwort von
newton Das stimmt. Man muss nicht zahlen. Da gab es auch schon mal ein Urteil. Die Begründung war, dass man nicht verlangen kann, dass alle Autofahrer immer Schrittgeschwindigkeit fahren, sobald es regnet. Also da brauch man sich nicht so einen Kopf drüber machen.
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