Muss eine Brilleneintrag im Führerschein nach einer Augen-Laser-OP ausgetragen werden?

5 Antworten

Ich glaube zwar nicht - wie svennemann - dass es nach einem Unfall Probleme gäbe, denn da hätte sie ja alle Zeit der Welt nachzuweisen, dass sie keine Brille mehr benötigt, aber bei einer Verkehrskontrolle könnte das sicher Probleme geben, wenn sie einfach behauptete, sie bräuchte die Brille nicht mehr, es aber dann sicher nicht beweisen könnte.

Ja, sie muss sie austragen lassen. Denn wenn sie ohne Brille fährt, auch wenn sie keine mehr braucht, dann ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ich war heute beim Augenarzt = Attest 13 Euro ("Das Tragen einer Sehhilfe ist nicht erforderlich"). So nun gehe ich nächste Woche einen neuen Führerschein beantragen. Das kostet dann 20 Euro.

Allerdings hat meinbe Führerscheinstelle gesagt, bei einem Attest nur vom Optiker tragen sie mir nur bis 3,5 t um, vom Augenarzt dann auch den bis 7,5 t.

Eine auf jeden fall sehr interessante Frage. Ich würde - um nicht gefahr zu laufen - das mich die polizei stoppt, weil es immer noch eingetragen ist obwohl es ja nicht mehr nötig ist, es austragen lassen. dann hast du sicher keine probleme mehr.

Bei Trägern von Kontaktlinsen leuchten die Beamten zum Teil das Auge ab, um es zu überprüfen. Sicherer ist es auf jeden Fall, den Eintrag den wahren Umständen anzupassen, sonst wird es im Falle eines Unfalls sicher versicherungstechnisch sehr langwierig.

Also ich würde ihn austragen lassen, damit man aufjedenfall keine Probleme bei Verkehrskontrollen hat, da man dann ja nicht mehr in der Pflicht ist eine Sehhilfe zu tragen.