Ich habe an meinem Auto eine abnehmbare Abhängerkupplung. Eine sehr praktische Sache. Mir würde jetzt letztens gesagt, dass ich die bei Nicht-Gebrauch abnehmen MUSS. Stimmt das? Und was wenn ich die doch dran lasse?
Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung angenomen werdern?
Antworten (5)
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2Antwort von
CORSAre Ja man ist verpflichtet die abzunehmen. Wenn man sie doch dran lässt, dann gibt es kein Versicherungsschutz bei einem Verkehrsunfall. Dann lieber abnehmen als selber zahlen zu müssen.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Wenn Du die Kupplung dran lässt ohne einen Anhänger zu ziehen und irgendein Blödmann Dir hinten drauf rauscht und der Schaden ohne die AHK kleiner gewesen wäre, dann musst Du ev. einen Teil des Schadens selbst tragen.
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1Antwort von
allegro Der Versicherungsschutz erlischt nicht komplett, allerdings bleibt der Verursacher auf den Mehrschaden durch die Anhängerkupplung sitzen. Das betrifft keine starren AHKs.
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0Antwort von
silverbulletsilverbullet
Siehe Antwort von demosthenes, ergänzend die Bemerkung, das eine solche AHK bei einigen Fahrzeugen das Kennzeichen verdecken kann, dann ist es in jedem Fall notwendig die AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen.
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0Antwort von
mosquito Man muss die abnehmbare Anhängerkupplung immer bei nicht-gebrauch abnehmen, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Daher sollte man diese lieber immer nach Gebrauch wieder abnehmen.
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