Hallo! Ich muss bald zum TüV. Allerdings funktioniert seit kurzem mein Heckscheibenwischer nicht mehr - keine Ahnung warum. Nun frage ich mich, ob der für den TüV überhaupt funktionieren muss, weil ja viele Modelle gar keinen Heckscheibenwischer haben... Dann kann der ja auch nicht Pflicht sein, oder?
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Bei Fahrzeugen, bei denen er serienmäßig dran ist, muss er funktionieren, sonst ist eine Wiedervorführung erforderlich. Auch abbauen, wie es zB. bei Nebelscheinwerfern möglich wäre, geht nicht, denn der Scheibenwischer ist Bestandteil der ABE.
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AndrettiAndretti
Es kann ein sicherheitsrelevantes Teil sein, deshalb muss er - genauso wie der vordere auch funktionieren. Wenn nicht, kann es ein grund sein keinen tüv zu bekommen.
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TeppichporscheTeppichporsche
Also das Auto muss immer voll funktionstüchtig sein, d.h. also das auch der Scheibenwischer funktionieren sollte.
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CrackCrack
Alles was angebaut ist muss auch funktionieren.
Sogar die Waschanlage für den Heckscheibenwischer wird geprüft.
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