Motor Feststellbremse: Verschleißteil

2 Antworten

Hi Dustee,

ich würde auch behaupten, dass du nach erst 1,5 Jahren einen Anspruch auf Gewährleistung hast. Und auch falls nicht, würde ich nach der kurzen Zeit auf Kulanz spekulieren, im Notfall mit Nachdruck.

Viel Erfolg,

Max und Ronja

Klar die hast du eigentlich. Du solltest diese nun auch geltend machen. Und zwar dort wo du es gekauft bzw. hast verbauen lassen. Hast du das schon versucht?