Im Fernsehen kam eine Sendung wo ein Polizist sagte, wenn man nicht zu dicht auffährt auf der Autobahn und den Blinker nochmal setzt um den Vorausfahrenden zu signalisieren dass sie zur seite sollen keine Nötigung darstellt. Habt ihr sowas auch schonmal gehört?
Laut Fernsehen darf man beim Überholen den Blinker kurz anmachen, wenn der Vordermann nicht wegfährt
Antworten (3)
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demosthenesdemosthenes
Rechtlich ist das korrekt, aber ziemlich sinnlos, denn wenn der Vordermann auf der linken Spur pennt, dann dürfte auch der gesetzte Blinker ihn kaum wecken - da hilft nur die Lichthupe.
Auch deren Benutzung ist keine Nötigung, wenn dabei der Mindestabstand nicht unterschritten wird.
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CrackCrack
Das stimmt. Du darfst sogar Lichthupe geben, dabei aber nicht zu dicht auffahren oder den Vordermann in irgendeiner Weise zu etwas drängen. Sonst ist es Nötigung und das wird zu recht sehr hart bestraft.
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mobiler Also logisch klingt es schon irgendwie, wenn man weit genug weg ist und somit nicht drängelt und zu dicht auffährt - aber dann guckt eigentlich auch keiner mehr in den Rückspiegel wenn man so weit weg ist.
Aber aufs Fernsehen würde ich mich nicht verlassen.
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