2

Laut Fernsehen darf man beim Überholen den Blinker kurz anmachen, wenn der Vordermann nicht wegfährt

Frage von tiefbreithart tiefbreithart

Im Fernsehen kam eine Sendung wo ein Polizist sagte, wenn man nicht zu dicht auffährt auf der Autobahn und den Blinker nochmal setzt um den Vorausfahrenden zu signalisieren dass sie zur seite sollen keine Nötigung darstellt. Habt ihr sowas auch schonmal gehört?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Rechtlich ist das korrekt, aber ziemlich sinnlos, denn wenn der Vordermann auf der linken Spur pennt, dann dürfte auch der gesetzte Blinker ihn kaum wecken - da hilft nur die Lichthupe.

    Auch deren Benutzung ist keine Nötigung, wenn dabei der Mindestabstand nicht unterschritten wird.

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    Das stimmt. Du darfst sogar Lichthupe geben, dabei aber nicht zu dicht auffahren oder den Vordermann in irgendeiner Weise zu etwas drängen. Sonst ist es Nötigung und das wird zu recht sehr hart bestraft.

  • 0
    Antwort von mobiler mobiler

    Also logisch klingt es schon irgendwie, wenn man weit genug weg ist und somit nicht drängelt und zu dicht auffährt - aber dann guckt eigentlich auch keiner mehr in den Rückspiegel wenn man so weit weg ist.

    Aber aufs Fernsehen würde ich mich nicht verlassen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Auto-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Guten Rat suchen, finden und geben

Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.