Die Waschstraße weigert sich mit der Begründung es sei schon vorher gewesen. Ich behaupte da gegenteil. Wer muss nun wem etwas beweisen?
Antworten (4)
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ManniManni
Ich denke das du in der Beweislast bist. Soll heißen du must realistisch darlegen können wie und das der Kratzer in der Waschstraße zustande gekommen ist. Das kann man aber in der Regel recht einfach. Ob ein Kratzer frisch ist oder schon sehr alt sieht man. Schalte einen Gutachter ein wenn du dir sicher bist.
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luxorluxor
Ich schätze mal, du musst es beweisen. Viele Waschanlagenbesitzer werden kulant sein und dir Gratis Wäschen oder Polituren schenken, da sie dich als Kunden behalten möchten.
ABER
soweit ich weiß steht auch an vielen Waschstraßen, dass die Nutzung auf eine Gefahr erfolgt und keine Haftung für Schäden am Fahrzeug von den Waschanlagenbesitzern ausgehen.
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jimny Hallo! Wir haben einen ähnlichen Streit hinter uns und die Erfahrung gemacht, dass sich der Pächter nach einem Brief eines Anwaltes einsichtig zeigt. Immerhin sind solche Schäden (es sei denn du fährst z.B. einen Geländewagen etc, der nicht hätte einfahren dürfen) versichert und kosten den Pächter im Grunde genommen nichts. Gruß
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Neunelfer Es ist natürlich an dir nachzuweisen, dass der Kratzer frisch ist. Wie soll der Waschstraßenbetreiber denn nachweisen, dass der Kratzer vorher schon da war ?
Wenn du dir wirklich sicher bist, schalte einen Gutachter ein der sich damit auskennt. Es muss ja ein Reinigungsgerät geben, dass eben bei unsachgemäßgem Gebrauch/Defekt an dieser Stelle einen Kratzer verursacht. Wird aber nicht einfach..
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