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Können Blitzbescheide ungültig werden?

Frage von motorrad80 motorrad80

Ein Freund von mir wurde im September geblitzt. Weiß aber nicht mehr genau wo das war. Jetzt aber sein Bußgled erstattet bekommen. Was für Gründe kann das haben?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von CarFriend1 CarFriend1

    Doch das kann sein. Da muss ich Crack leider widersprechen. Beim Blitzen gibt es auch Auflagen, die seitens der Stadt oder Polizei eingehalten werden müssen. Da gab es letztens in Bielefeld einen Fall. Bielefeld musste 4000 Blitzbescheide als ungültig ausweisen und daher auch die entsprechenden Bußgelder erstatten. Grund war, dass wegen Markierungsarbeiten die Fahrbahn verschwenkt war, weshalb die Senoren in der Fahrbahn nicht mehr Normgerecht waren. Daher die Rückerstattung.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das hat aber nichts mit der Verjährung zu tun.

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Sein Bußgeld hat er sicher nicht erstattet bekommen, das wäre ja schön... ;)


    Ordnungswidrigkeiten können natürlich auch verjähren. Das ist im Straßenverkehrsgesetz geregelt. Im § 26 Abs.3 heißt es:

    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.


    Bußgelder verjähren also nach 3 Monaten. Wenn aber die zuständige Behörde innerhalb der 3 Monate bereits tätig geworden ist (z.B. durch Versand des Anhörungsbogens) dann kann dieser Zeitraum auch überschritten werden. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt dann 6 Monate.

    Im Bußgeldbescheid muss die Zeit und der Ort der Begehung stehen.

    Kommentar von CarFriend1 CarFriend1

    Noch mal ein direkter Kommentar, Da muss ich dich belehren, Es gibt Normen bzw. Vorschriften, die vom Blitzenden eingehalten werden müssen. Wenn deutlich wird, dass diese nicht eingehalten worden sind (siehe antwort),müssen die ERSTATTET werden. Ja das ist SCHÖN. Da kann man sich drüber freuen.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ich habe die Fristen für die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten zitiert, mit einem Link nachprüfbar belegt und erklärt.

    Wenn Du mich belehren willst möchtest dann drücke Dich auch so aus das ich verstehen kann worauf du hinaus willst. Welche Normen und Vorschriften meinst Du?

    Wo ist also Dein Problem?

    Kommentar von Lambofan Lambofan

    Mein erster Gedanke war auch Verjährung. Aber er meint hier etwas anderes.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dann die Aufforderung an den Fragesteller:

    Bitte formuliere Deine Frage etwas genauer mit mehr Details zum Ablauf und zu dem was vielleicht zweifelhaft sein könnte.

  • 1
    Antwort von Guenni Guenni

    Das kann es schon mal geben wenn bestimmt Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. Evtl. wurde an der Blitzanlage was verändert und die Messungen waren nicht mehr i.O. und bei Mobilen gibt es auch bestimmte Bestimmungen die eingehalten werden müssen.

  • 1
    Antwort von Lambofan Lambofan

    Ungültig werden Blitzbescheide z.B. durch die falschen Messungen und dann kann es auch sein, dass Bußgelder auch erstattet werden.

    Verjährung bedeutet aber, dass man es erfolgreich schafft sich drei Monate zu drücken und die Ordnungswidrigkeit bzw. die Strafe dafür quasi verfällt.

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