Frage von LolloL 10.01.2012

Kinder fahren ??

  • Hilfreichste Antwort von Gast 10.01.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja und nein.

    Auf deinem eingefriedeten (sprich: abgetrennt mit Mauer, Zaun, Tor, etc.) Privatgrundstück darfst du im Prinzip machen was du willst. Allerdings wird deine Kfz-Versicherung im Schadenfall da auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.

    Wenn also dein Töchterchen oder Sohnemann das Auto mit 80 in deinem Wohnzimmer parkt, darfst du damit rechnen, das aus eigenem Portmonnaie zahlen zu müssen - also Vorsicht!!

    Selbstredend ist übrigens sind übrigens Fahrübungen auf Supermarkt-Parkplätzen (auch außerhalb deren Öffnungszeiten) in 99% aller Fälle verboten, da diese i.d.R. nicht eingefriedet sind und somit zum öffentlichen Verkehrsraum zählen.

    Übrigens gibt es auch ganz legale, öffentliche Strecken, auf denen Minderjährige und Personen ohne Führerschein fahren dürfen: Es gibt spezielle Verkehrsübungsplätze und Kart-Bahnen (allerdings darf man das auch nicht überall - auf jeden Fall vorher Fragen - das erspart dir späteren Ärger).

  • Antwort von Herbert63 11.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was du auf deinem Privatgrundstück machst, ist deine sache, von daher darfst du deine Kinder da auch fahren lassen wie du möchtest. Da gibt es keine rechtlichen, aber versicherungstechnischen Probleme. Aber auf Feldwegen usw. darfst du deine Kinder nicht fahren lassen, da sie entweder Grundstück eines anderen oder eine öffentliche Straße sind.

  • Antwort von Andretti 11.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Auf Privatgelände kannst du dein Kind ruhig mal fahren lassen bzw. es ihm zeigen. Da kann zumn. die Polizei keinen Einfluss nehmen. Wenn natürlich etwas passiert, ist die Frage wie man dann mit der Versicherung umgeht bzw. sie den Schaden ggf. übernehmen..!? Wäre also schön vorsichtig bei den Fahrübungen.

  • Antwort von demosthenes 11.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Jugendlich und Kinder dürfen auf abgesperrten Strecken sogar an offiziellen Rennen teilnehmen, wenn sie sehr gut sind, sogar an Weltmeisterschaften.

  • Antwort von lowlife 10.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Auf deinem Privatgrundstück darfst du machen was du möchstest! Du kannst dort auch deine Kinder Auto fahren lassen, jedoch musst du damit rechnen, dass dann deine Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Auf öffentlichen Straßen oder Strecken darf man das nicht.

    Es gibt aber auch extra für diesen Zweck Verkehrsübungsplätze auf den Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern das Fahren üben können.

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