Ich will mir einen Fahhradträger für die Anhängerkupplung von einem Freund ausleihen, aber daran ist natürlich sein Kennzeichen befestigt. Nun will ich aber nicht für eine einmalige Nutzung ein Kennzeichen anfertigen lassen und daher fragen, ob ich auch einfach mein Kennzeichen vom Auto an den Fahrradträger machen kann oder ob ich auch einfach das andere Nummernschild meines Freundes dran lassen kann. Ist auch nur für eine Strecke von 200 km. Oder ist die Strafe zu hoch, falls man damit erwischt wird?
Antworten (3)
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2Antwort von
CrackCrack
Ich denke auch das Du einfach Dein Kennzeichen vom PKW an den Fahrradträger schrauben kannst.
Keinesfalls darfst Du aber ein anderes Kennzeichen am Fahrradträger lassen, das kann als Kennzeichenmißbrauch ausgelegt werden und ist eine Straftat.
StVG §22
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1Antwort von
ansgaransgar
In diesem Falle würde ich auch einfach das hintere Kennzeichen deines Wagens (welches ja mit Träger eh verdeckt wäre) an den Träger montieren bzw. es austauschen. Denke das ist für diese einmalige Sache die praktikabelste Lösung.
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0Antwort von
silverbulletsilverbullet
Das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges muss auf dem Fahrradträger wiederholt werden, müssen also das gleiche Kennzeichen besitzen! Von daher ist die Idee einfach das Nummernschild deines Freundes dranzulassen eine sehr schlechte Idee zumal hier deftige Strafen erfolgen können.
Du kannst aber, wenn du kein neues Schild mit deinem Kennzeichen machen willst, das hintere Kennzeichen auf den Fahrradträger umbauen, dann wäre alles ok. Nur nicht vergessen das Kennzeichen hinterher wieder an deinem Wagen zu montieren ;-)
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