Kann man einen Autokauf rückgängig machen?
Folgender Sachverhalt: Mein Bruder kam gestern zu mir und bat mich um Rat. Er hat vor zwei Wochen einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft. Er wollte dann neue Boxen einbauen und hat festgestellt, dass beide Türen an der Fahrerseite nicht original waren, sondern ersetzt (andere Farbe innen und außen). Der Wagen hatte also wohl ziemlich eindeutig einen nicht unerheblichen Unfall. Der Verkäufer hat diesen nicht erwähnt, im Kaufvertrag steht aber auch nicht "unfallfrei", mein Bruder hats auch nicht angesprochen. Die haben also garnicht über das Thema gesprochen. Kann er den Kauf jetzt trotzdem irgendwie rückgängig machen?
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Hilfreichste Antwort von micmac 23.10.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
So wie du das geschildert hast, dürfte man gute Chancen haben, den Vertrag unwirksam zu machen. Denn dass es beim Gebrauchtwagen einen "nicht unerheblichen Unfall" gegeben hat, hätte der Verkäufer deinem Bruder mitteilen müssen, da es sich dabei um eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Kaufobjektes handelt.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich würde den Verkäufer erstmal mit dem Sachverhalt konfrontieren. Es muss ja nicht gleich ein unfall gewesen sein. Anhand der Reaktion wird er dann sicher schnell merken, ob er übers Ohr gehauen wurde oder nicht. Danach würde ich mir eine Rechtsberatung suchen, die sich mit solchen Fällen auskennt. Ein Gutachter kann danach feststellen, wie schwer das Auto beschädigt wurde. Wenn es ein gravierender Schaden ist, wird er den Kaufvertrag rückgänig machen können.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Also ich würde auch sagen dass dein Bruder gute Chancen hat den Vertrag unwirksam zu machen. Hier habe ich einen interessanten Artikel dazu. http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
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Ich denke auch, dass dein Bruder den Kaufvertrag als ungültig erklären lassen kann, da der Verkäufer wesentliche Informationen für sich behalten hat. Aber am besten geht dein Bruder mit dem Kaufvertrag zu einem spezialisierten Anwalt, der kann dir dann ganz genau sagen, was für Möglichkeiten du hast.
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Antwort von electroooo 23.10.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich denke auch, dass du in dieser Angelegenheit das Recht auf deiner Seite hast. Allerdings kann sich ja ein solches Verfahren auch mal lange hinziehen...
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Bist Du sicher, dass der Wagen einen Unfall gehabt hatte?
Die alten Türen könnten ja auch einfach durchgerostet gewesen sein.