Ich habe gestern abend kurz einen Bericht über einen gefakten Autounfall mit Verletzten gesehen wobei vorbeifahrende Autofahrer nicht anhielten und weiter fuhren. Den Bericht konnte ich leider nicht weiter gucken. Nun meine Frage. Kann man eine Strafe dafür bekommen wenn man den Unfall sieht und nicht anhält?
Kann man eine Strafe kriegen wenn man einen Unfall mit Verletzten sieht aber nicht anhält?
Antworten (6)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
hunbertus hat Recht. Das ist unterlassene Hilfeleistung. Es muss aber den Umständen nach zuzumuten sein. Das heisst man muss sich nicht selber in Gefahr bringen. Steht im §323c StGB Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Eindeutig JA!
Das wäre unterlassene Hilfsleistung und die wird laut Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert gemäß § 323c mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe.
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1Antwort von
joey11 Wenn nicht schon Helfer am Unfallort sind, dann handelt es sich dabei um unterlassene Hilfeleistung und das ist nicht nur eine OWi, sondern eine Straftat, die auch mit Haftstrafen bestraft wird. Jedoch wird es nicht von einem verlangt, sich selber in Gefahr zu bringen!
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1Antwort von
hubertus Ja und das nennt man in Deutschland unterlassende Hilfeleistung! Darauf stehen in Deutschland Haftstrafen.
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0Antwort von
silverbulletsilverbullet
Kann man und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung und dies ist eine Straftat, die im Endeffekt u.a. sogar zu einer Vorbestrafung führen kann!
Kommentar von
vwgolf6vwgolf6 ..............oder zu einer nachschulung
Kommentar von
demosthenesdemosthenes @vwgolf6:
Bei Straftaten gibt es keine Nachschulung, sondern Gefängnis.
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Das stimmt nicht! Fahrerflucht wäre es, wenn man an dem Unfall selbst beteiligt war. Wenn man den nur sieht und sich nicht kümmert käme nur unterlassene Hilfeleistung in Betracht!