Meine Tochter macht zur Zeit ihren Führerschein. Sie ist etwas später dran und verdient auch schon Geld und zahlt Einkommenssteuer. Jetzt hab ich mich gefragt, ob Sie die Kosten für den Führerschein nicht auch steuerlich absetzen kann. Sie würde das Auto dann auch nutzen um zur Arbeit zu kommen.
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Normalerweise kann man den PKW Führerschein nicht steuerlich geltend machen, es gibt jedoch Ausnahmen: http://kuerzer.de/I7DfZch9i
Ihr könntet allenfalls mal versuchen dieses anzusetzen, wird dann aber sehr wahrscheinlich vom FA wieder gestrichen werden.
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1Antwort von
gruesser Die normale Pkw-Fahrerlaubnis ist selbst bei beruflicher Nutzung nicht absetzbar. Bei einem Bus- oder Lkw-Führerschein dagegen ist es möglich.
http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/kosten-fuer-fuehrerschein-steu...
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1Antwort von
holida Nein das geht nicht. Für den Weg zu Arbeit bekommt sie die Pendlerpauschale, die würde sie auch bekommen wenn sie mit dem Rad oder Bus zur arbeit fahren würde. Kann mir auch nicht vorstellen das man die als Besondere Ausgaben anrechnen lassen kann. Es sei denn es ist ein Besonderer Führerschein, wie z.B. bei manchen Berufen die Arbeitskleidung und selbst da wird es nicht einfach die Kosten dafür ab zu setzen.
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1Antwort von
Norman86 Also ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht gehen wird, denn der Weg zur Arbeit wird schon durch die Pendlerpauschale abgegolten. Ich denke, Du könntest das Ganze höchstens dann absetzen, wenn Sie das Auto auch FÜR die Arbeit benötigt.
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