Kann ich mit einem deutschen roten Kennzeichen ein Auto aus den Niederlanden überführen?

3 Antworten

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Also grundsätzlich ist das rote Kennzeichen im Ausland nicht zulässig. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich:Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten und Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten. Die Niederlande toleriert wohl dieses Kurzzeitkennzeichen. Hier kannst du alles nachlesen. http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de

Anhänger wäre natürlich das beste, aber frag lieber einfach nochmal eben am infoschalter im KFZ amt!

Bevor du dir da irgendwie Ärger einhandelst.

Soweit mir bekannt ist, kann man ein Auto aus den Niederlanden mittels eines solchen Kurzzeitkennzeichens überführen kann, aber das gilt nicht für alle Länder.