Man hört immer wieder das Autos in der Waschstraße zerkratzt werden. Wie ist das mit der Beweislage. Muss ich dem Waschstraßenbetreiber nachweisen das der Schaden bei der Wäsche entstanden ist oder muss er mir das gegenteil beweisen?
Kann ich einer Waschstraße nachweisen das die Kratzer bei der Autowäsche entstanden sind?
Antworten (4)
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2Antwort von
MetallicaMetallica
Ja grundsätzlich ist es schon schwierig, die Kratzer 100%ig der Waschanlage zuzuschreiben, aber wenn sehr viele Indizien dafür sprechen und sich der Betreibe trotzdem querstellt, dann würde ich schon die Polizei und vielleicht später einen Gutachter hinzuziehen. Aber ob man dabei rechtbekommt, kann man vorher glaube ich schwer vorraussagen.
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1Antwort von
ramborambo
Wenn die Kratzer frisch und an der richtigen Stelle sind, zeigen sich die Besitzer in der Regel immer einsichtig. Sollte es nicht der Fall sein, würde ich ebenfalls sofort die Polizei rufen.
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0Antwort von
Freddy007 Also in den AGBs der Waschstraßen steht sehr oft, dass diese für Schäden an Fahrzeugen nicht haften oft einem dafür eher mit einer Gratiswäsche oder so entgegenkommen möchten.
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gibbensgibbens
Nachweisen ist immer schwer. Erstmal kann sich der Waschstraßenbetreiber immer quer stellen und sagen es ist nicht so passiert. Wenn aber die Höhe und Art der Kratzer auf der Hand liegen, kommen Sie natürlich nicht drum herum. Im Fall der Fälle immer die Polizei hinzuziehen.
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