Stimmt es, dass wenn eine Person mehrfach Unfallpech hatte, die Versicherungen sich weigern können, dass ein Wagen auf diese bestimmte Person angemeldet wird? Andererseits kann sie einen anderen Wagen fahren, der ebenfalls bei dieser Versicherung auf einen anderen Namen läuft.
Kann es sein, dass einen keine Autoversicherung mehr aufnimmt?
Antworten (5)
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2Antwort von
demosthenesdemosthenes
Sicher können Versicherungen einen Vertrag kündigen, wenn die Schäden sich häufen.
Allerdings scheint mir die Formulierung "... wenn eine Person mehrfach Unfallpech hatte ..." als etwas euphemistisch, denn soviel "Pech" hat wohl niemand, sondern hier dürfte der Betreffende als Fahrer entweder unfähig oder extrem rüpelhaft sein.
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1Antwort von
OmegaOmega
Versicherungen können das verweigern und tun das auch. Wenn so viele Schäden gemeldet werden, das selbst Hochstufungen, die gesetzlich auch begrenzt sind, den Versicherungverlauf negativ stellen, so kündigt die Versicherung den Vertrag, auch das darf sie. Es wird vorher angekündigt (.. bei weiteren Schäden sehen wir uns gezwungen, Ihren Vertrag zu kündigen). Dann eine neue Versicherung zu finden, ist fast unmöglich.
Auf andere angemeldet darf man fahren, wenn man einen findet, der dieses Risiko eingeht, jemand auf seine Versicherung fahren zu lassen, denn bei weiteren Unfällen wird ja der Halter hochgestuft, auch wennn es nur die Zweitwagenversicherung ist.
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1Antwort von
gruetzi Das sehe ich so wie herby18. Die Versicherungen halten allerdings Datenkontakt und wenn ihnen z.B. es so vorkommt, dass Unfälle fingiert sein könnten, kann ich mir schon vorstellen, dass einige oder auch alle nein sagen.
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1Antwort von
herby18herby18
Also das kann eigentlich nicht sein, da du ja einfach hochgestuft wirst.
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0Antwort von
Makler Sicherlich kann die Kfz Versicherung aufgrund von Schadenhäufigkeit den Vertrag kündigen. Richtig ist auch, dass es mitunter schwierig sein kann, eine neue Kfz Versicherung zu finden, da die Kündigung der Vorversicherung bei der neuen Versicherung angegeben werden muss und unabhängig davon auch oft bereits in einer sog. Warndatei der Versicherungen festgehalten wurde. Allerdings besteht im Bereich der Kfz Haftpflicht ein sog. Kontrahierungszwang, d. h. die Versicherung ist dazu verpflichtet, Versicherungsschutz zumindest im Bereich der Haftpflichtversicherung anzubieten - fragt sich nur zu welchem Preis bzw. kann auch verlangt werden, dass der Jahresbeitrag komplett im voraus zu bezahlen ist.
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