Es hat ja zum Glück etwas nachgelassen mit den Brandstiftungen an PKWs in der Hauptstadt, aber weiß jemand genau, ab wann man gegen eine solche Brandstiftung versichert ist? Bei Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Oder sieht man bei Brandstiftung gar kein Geld wieder?
Ist mein Auto bei der Teilkasko gegen Brandstiftung versichert oder nur bei Vollkasko?
Antworten (2)
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Jespen Hallo KayKay,
es hängt immer von der Police des Versicherers ab, ob so etwas versichert ist.
Wichtig ist auch, ob nur Schäden am Wagen versichert sind, ob bei jungen Wagen der Neupreis erstattet wird, ob Extra-Ausstattung wie Felgen, Navigation, Tuning etc. versichert sind (und bis zu welcher Höhe), und ob Aufräumkosten/Boden-Dekonterminierung usw. versichert sind...
cl55AMG hat zudem Recht; viele Versicherer schließen Ausnahmesituationen bzw. unvorsehbare Situationen aus.
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cl55AMG Bei der Teilkasko ist der Wagen schon gegen Brandstiftung versichert.
Aber nur, wenn im Land nicht innere Unruhen, wie ein Bürgerkrieg herrschen. Das hat mir zumindest meine Versicherungsmaklerin gesagt!
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