4

Ist es Verboten, während des Fahrens etwas zu trinken?

Frage von hansi75 hansi75

Man darf ja während des Fahrens nicht das Telefon in die Hand nehmen, um zu Telefonieren und sonst etwas zu machen. Wies sieht es denn rechtlich aus, wenn man etwas trinken will, denn dann nimmt man ja auch eine Hand vom Steuer und ist nicht 100% auf die Straße konzenteiert? Sagt da die Polizei etwas, falls die das sehen würden, oder ist es denen egal, weil trinken ein menschliches Grundbedürfnis ist?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von HouseMeister HouseMeister

    Ich kenne keinen Fall in dem jemand belangt wurde, weil er eine Flasche in der Hand hatte um zu trinken. Da kann man ja auch leicht gegenargumentieren, dass das besser ist, als wenn jemand dehydriert am Steuer sitzt... Die können dich nichtmal belangen, wenn es eine Flasche Bier ist, die Du in der Hand hältst, solange dein BAK unter der Grenze ist!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    "als wenn jemand dehydriert am Steuer sitzt."

    Dann dürfte er überhaupt nicht fahren wenn er körperlich nicht fit ist.

    Kommentar von funtom funtomfuntom

    Man kann aber doch schon während der Fahrt durch zu wenig Flüssigkeitsaufnahme sein Fahrvermögen beeinträchtigen. Gerade auf längeren Fahrten. Denk hier mal an LKW-Fahrer. Das fände ich als Gegenargument abslout überzeugend.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dann kann man doch immer noch eine Pause einlegen, oder nicht?

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn Du auf gerader Strecke und bei übersichtlicher Verkehrssituation mal einen Schluck aus der Pulle nimmst, dann wird auch die Rennleitung nichts dagegen unternehmen.

  • 0
    Antwort von cornflakes cornflakes

    Die Polizei kann verwarnen und ein Bußgeld verhängen, wenn du dabei nicht in der Lage bist, deiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wie auch immer das dann aussieht, es ist also möglich, genau wie beim Schminken, Rauchen und so weiter.

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    Das kommt sicher immer auf den Einzelfall an.

    Während das Telefonieren mit dem Handy in der Hand und schon dessen bloße Aufnahme nach § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1a) verboten ist kann man ja nicht jede einzelne Handlung detailliert aufführen und verbieten.


    Der § 1 Grundregeln StVO sagt aus:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Frei übersetzt darfst Du also alles machen was Dich nicht vom Fahren ablenkt. Wie jetzt die Polizei auf so etwas reagiert wenn sie es sehen sollte weiß ich aber auch nicht, ist wohl Auslegungssache.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Auto-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Guten Rat suchen, finden und geben

Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.