Ich sehe morgens bei den derzeitigen Temperaturen oft, wie mein Nachbar den Motor seines Autos anstellt, den dann 5-10 Minuten laufen lässt, damit danach die Scheiben frei sind und es im warm ist. Ich gehe zumindest davon aus, dass er das deshalb macht. Ist das überhaupt erlaubt, oder kann man da irgendwelche Strafen für kriegen? Wenn ja, welche?
Ist es erlaubt den Motor laufen zu lassen um die Scheiben zu enteisen und den Innenraum zu wärmen?
Antworten (9)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Es ist gesetzlich nicht erlaubt und kann ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen. Außerdem ist es nicht so toll für den Motor, weil der deutlich langsamer warm wird und deshalb nicht ordentlich mit Öl versorgt wird.
Trotzdem kann ich die Meinung von fussel sehr gut nachvollziehen und würde ihm hier auch Recht geben...
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7Antwort von
fusselfussel
Deutlich verbotener ist es übrigens, das Kind tot zu fahren, das ich übersehen habe, weil die mühselig freigekratzte Scheibe bei richtig niedrigen Temperaturen beim besten Willen keine uneingeschränkte Sicht ermöglicht. Das diskutiere ich dann auch gerne mit den Herren und Damen Ordnungshütern, seien es nun selbsternannte oder Beamte.
Aber ich weiß, das war ja nicht die Frage...
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2Antwort von
wasabiprinz Nein, das ist eigentlich so nicht erlaubt. Aber es gibt einige Tricks, um die Scheiben schnell vom Eis zu befreien. Im Video stelle ich euch einige vor.
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2Antwort von
OmegaOmega
Ist nicht erlaubt, ich mach es trotzdem auch. Lass laufen und geh dann frühstücken, komme dann 10-12 min später in ein eisfreies lauwarmes Auto und fahr sicherer, als ständig irgendwelche Pseudogucklöcher in der immer wieder vereisenden Scheibe zu suchen. Fussel, wir sind hier wieder einer Meinung.
Kommentar von
patricklassan als ständig irgendwelche Pseudogucklöcher in der immer wieder vereisenden Scheibe zu suchen
Anscheinend hat Dein Auto weder eine Heizung noch ein Gebläse. Ausserdem gibt es Sprays, die das Zufrieren verhindern.
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2Antwort von
GerdiGerdi
Erlaubt ist es nicht und wenn dich die Polizei dabei sehen sollte musst du eine Ordnungswidrichkeitenstrafe zahlen. Ich habe es auch schon ein zwei mal gemacht, aber während das Auto lief habe ich gleichzeitg die Scheiben frei gekratzt. Denke schon das es in der Stadt eher auffällt als auf dem Land!
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2Antwort von
durchlaucht Bei uns macht das auch irgend ein Nachbar am frühen morgen. Ich muss aber sagen, dass das konstante Motogeräusch weit aus weniger schlimm ist, als das Geräusch wenn man Scheiben kratzt...das ist meienr Meinung nach viel lauter und unangenehmer...
trotzdem, erlaubt ist es nicht.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Das ist eindeutig nicht erlaubt!
Ausserdem ist es ziemlich sinnlos, denn im Leerlauf dauert es viel länger, bis der Motor nennenswert Wärme liefert, als wenn man einfach zügig losfährt.
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1Antwort von
vwgolf6vwgolf6
Es ist nicht erlaubt, weil es unnötige Umwaeltverschmutzung ist. Und wenn dein Nachbar meint, das dann sein Motor warm wird, scheint er nicht viel über Autos zu wissen, weil der Motor erst während der Fahrt warm wird, wenn er sich bewegt.
Kommentar von
fusselfussel Wenn der Motor an ist, dann "bewegt" er sich auch, egal ob das Auto steht. Und der Motor wird im Stand natürlich auch warm. Es geht nur bei höherer Last, also wenn das Auto fährt, schneller. Du hast aber auch schneller jemanden umgefahren
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1Antwort von
gustav80 Es ist auf jeden Fall verboten, da es einen unnötige Lärm- und Abgasbelastung ist und wird als Ordnungswidrigkeit mir 10 Euro Bußgeld bestraft.
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"weil die mühselig freigekratzte Scheibe bei richtig niedrigen Temperaturen beim besten Willen keine uneingeschränkte Sicht ermöglicht."
Dann hast Du die Scheibe nicht richtig freigekratzt.
Ja, ja - hier spricht der ganz erfahrene Theoretiker...
Hast du schon mal eine Scheibe frei gekratzt, so bei minus 10 Grad. Ganz offensichtlich noch nie!