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Ist auch das zu langsam Fahren strafbar?

Frage von Bummler Bummler

Auch wenn mein Username Bummler ist, meine ich nicht mich selbst:) Sondern manche Autofahrer, die deutlich langsamer als erlaubt und nach den Umständen möglich unterwegs sind, für Staus und wilde Überholmanöver sorgen und überhaupt schlecht für die eigenen Nerven sind. Wer behindert, macht sich strafbar, oder?

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Antworten (2)

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn jemand absichtlich ganz besonders langsam fährt, um vielleicht jemanden zu ärgern, dann kann das strafbar sein.

    Wenn er aber nur etwas unter dem Speedlimit bleibt, weil er die Landschaft betrachten will, seine ängstliche Schwiegermutter neben ihm sitzt, sein Wagen eine Macke oder er nicht nicht viel Erfahrung hat und sich deshalb nicht traut, schneller zu fahren, dann ist das nicht strafbar.

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    Antwort von boxxster boxxster

    Man ist als Fahrer dazu angehalten, den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern. "Strafbar" hört sich hart an, ich habe aber schon mitbekommen dass hier auch je nach Auffassung der Beamten ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Teilweise muss ja dann auch von einem Risiko für andere ausgegangen werden (nach Kurven etc.). Auf der Autobahn gibt es die 60km/h-Regel, ansonsten ist das Auslegungssache. Nötigung gibt es auch, aber schwer zu unterscheiden..

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