Wenn vor einem sinnlos und absolut überraschend gebremst wird, kann man im normalen Verkehr einen Auffahrunfall wohl kaum vermeiden. Wie wird darüber entschieden, ob man Schuld oder einen Teil Schuld hat. In welchem Fall ist man eindeutig ohne Schuld?
In welchem Fall ist man an einem Auffahrunfall nicht Schuld?
Antworten (5)
-
1Antwort von
funtomfuntom
Was Crack schreibt ist korrekt. Man ist nicht immer automatisch gleich schuldig, wenn man derjenige ist der drauffährt. Es gibt Situationen, in denen der Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, wenn er unerwartet und/oder unnötig stark abbremst ohne den hinter sich liegenden Verkehr zu beachten. Das muss natürlich immer im Einzelfall entschieden werden. Aber wie gesagt, man ist nicht automatisch Schuld...
-
1Antwort von
CrackCrack
Ich muss den anderen beiden Antwortern widersprechen.
Es gibt schon Fälle in denen der Auffahrende schuldlos ist.
Natürlich muss man immer den vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann halten. Der garantiert unter Einberechnung der Reaktionszeit und den Straßenverhältnissen das man immer rechtzeitig anhalten kann, selbst wenn der Vodermann plötzlich zum Stehen kommt. Hier geht man aber von normalem Fahrverhalten aus.
Es gibt aber auch Situationen die ganz anders sind. Z.B. wird derjenige der an einer Ampel losfährt und dann grundlos stark abbremst seinen Schaden und auch den des Auffahrenden bezahlen müssen oder je nach Fall zumindest 70% des Gesamtschadens. Denn von dieser Vollbremsung kann der Auffahrende nicht ausgehen. Und niemand wird erwarten das jedes Auto an einer grünen Ampel erst dann losfährt wenn der Vordermann 25m weg ist. Das ist Realitätsfern. Auch ein unbedachter Spurwechsel auf der Autobahn kann für den Auffahrenden ohne finanzielle Folgen bleiben.
Beispiel: http://beck-aktuell.beck.de/news/auffahrender-unschuldig-bei-ploetzlichem-stopp-...
-
1Antwort von
badboybikebadboybike
>Wenn vor einem sinnlos und absolut überraschend gebremst wird, kann man im normalen Verkehr einen Auffahrunfall wohl kaum vermeiden< - das kann man schon, wenn man den Mindestabstand von "halbem Tacho" einhällt. Es ist nämlich sehr schwer jemandem Vorsatz nachzuweisen. Heißt: wer hinten draufknallt, hat immer das Nachsehen! Es sei denn der Vordermann ist zwielichtig, und man hat selbst Zeugen, die die eigene Unschuld bekräftigen.
-
-
0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Meist gilt die alte Regel: "Wenns hinten knallt, gibts vorne Geld".
Nur wenn Du selbst unmotiviert in die Eisen steigst, dann bist Du dran und als "unmotiviert" gilt es auch, wenn Du etwa wegen eines Eichhörnchens oder einer Katze stark abbremst.
-
0Antwort von
OmegaOmega
Beim Drauffahren hat man immer Schuld, denn es fehlte entweder der richtige Abstand oder die Aufmerksamkeit, so lauten die Urteilsbegründungen.
Nur wenn von rechts oder links jemand unterhalb des Mindestabstandes reinzieht und bremst, kann man zumindest von einer Teilschuld befreit werden, wenn man das beweisen kann.
Noch nicht den richtigen Rat gefunden?
Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.
Die Polizisten, die den Unfall aufnehmen, sehen in dem Auffahrenden erstmal den Schuldigen, vermerken das auch so und möchten diesen auch verwarnen oder anzeigen. Das sollte man ablehnen, sonst ist das ähnlich einem Schuldeingeständnis. Auf jeden Fall muss man selbst seine Unschuld beweisen, was ofmals schwierig ist. Bestenfalls erhält man nur eine Teilschuld, wird meistens strafrechtlich belangt und in der Versicherung steigt man dann auch.