Da kannst Du leider nichts machen, ein Einspruch hat hier keinen Erfolg.
Im § 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers heißt es::
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Somit ist es egal was Du mit dem Handy machst. Selbst das ablesen der Uhrzeit wird mit 40€ Bußgeld +23,50€ Gebühren und 1 Punkt geahndet wenn Du das Handy dazu in die Hand nimmst.