Mein Dad stand letzt in einer Ausahrt vom Büro und hatte per Handy telefoniert. Der Motor lief, die Ausfahrt führte direkt auf eine gut befahrene Hauptstrasse... er wollte das Telefonat noch zu Ende sprechen da parkt ein Streifenwagen neben ihm und die sagen, er sei bereits aktiv im Verkehr und nu soll er zahlen... Das kann doch nicht sein oder? ICh meine, wenn mein Handy klingelt, habe ich doch auch die Möglichkeit ran zu fahren um abzunehmen, selbst wenn es nur eine Parkbucht ist?!?
Handy am Ohr bei laufendem Motor - Bußgeld?
Antworten (2)
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3Antwort von
CrackCrack
Das ist aber leider so.
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ein Einspruch hat hier keine Chance auf Erfolg, das Bußgeld muss gezahlt werden und einen Punkt gibt es auch noch.
Wissenswert für Führerscheinneulinge: Das ist nur ein B-Verstoß, auch wenn es dafür einen Punkt gibt. Probezeitmaßnamen wären also nicht zu befürchten. (Ich will aber niemanden verleiten... ;) )
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0Antwort von
MisterschenkMisterschenk
Wenn das Auto stand, so sollte dein Vater Einspruch einlegen, alles andere bringt nix.
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Mh Mist! danke Crack!