Händler sagt der in Zahlung gegebene Wagen wäre kaputt - was machen?

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Du hast den Wagen doch Privat an einen Händler verkauft oder? Privatleute können beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen. Da du also keine Gewährleistungspflicht hast, kauft der Händler den Wagen wie gesehen. Anders ist es wenn du als Verkäufer Mängel verschweigst. Das heisst wenn du gewusst hast dass der Wagen einen Motorschaden hat dann kann der Käufer den Vertrag anfechten. Der Käufer muss dir allerdings nachweisen, dass du ihn arglistig getäuscht hast!

Eigentlich solltest du da keine Probleme haben, da du als Privatperson keine Gewährleistung geben musst, jedoch darfst du keine Mängel verschweigen. Aber der Händler muss dir nachweisen, dass du von dem Mangel Kenntnis hattest bzw. der Mangel schon vorher existierte.