Gibt es gesetzliche Regelungen wann man eine Scheibe reparieren darf und wann nicht?

2 Antworten

Natürlich gibt es auch dafür in Deutschland Regelungen. So darf eine Scheibe nur repariert werden, wenn der Steinschlag nicht größer als 5 mm im Durchmesser ist, die ausgehenden Risse nicht länger als 5cm lang sind und nicht im Dichtungsgummi enden. Außerdem darf eine Scheibe auch nur repariert werden, wenn der Steinschlag nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegt. Dabei sollte auch jeder Schaden der Scheibe repariert bzw. behoben werden, da dadurch die Stabilität maßgeblich beeinträchtigt wird.