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Gibt es Fristen, innerhalb derer man einen Neuwagen wieder zurückgeben kann?

Frage von Fabio3 Fabio3

Rein hypothetisch, das geht ja bei vielen anderen Sachen auch. Könnte man das auch bei einem gekauften Neuwagen machen? Oder zum Beispiel, wenn der wesentlich mehr verbraucht, als angegeben, was ja bei den Neuwagen die Regel ist?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von MeinAuto MeinAuto

    Als Neuwagenkäufer hast du 2 Jahre gesetzliche Neuwagengarantie, die richtigerweise Gewährleistung / Sachmängelhaftung heißt. Stellst du einen Mangel an deinem Neuwagen fest, hast du folgende Rechte:

    1. Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
    2. Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
    3. Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die Reparatur den Mangel nicht beseitigt
    4. Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel

    Und zum Thema Mehrverbrauch hat das OLG Hamm (Az: I-28 U 12/11) gerade entschieden, dass ein um 10% abweichender Verbrauch als vom Hersteller angegeben nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Kläger kam auf 7,7 l/100 km Verbrauch statt der angegebenen 7,1 l/100 km.

    Für mehr Infos: http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

    Ich hoffe, das hilft dir.

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    Antwort von Dortmunder Dortmunder

    Da gibt es eine gesetzliche Frist von zwei Jahren. Allerdings kann das ein Händler auch auf 1 Jahr herunterdrücken. Daher musst du genaustens darauf achten, ob sowas in deinem individuellen Fall mit dem Verkäufer abgeklärt ist. weitere Details und Tipps findest du hier Ich denke aber, dass der Verbrauch vom Auto nicht zu einem Sachmangel gezählt werden kann. Der Verbrauch wird ja als kombinierter Verbrauch angegeben. Das wird dann schwierig zu beweisen, dass du beispielsweise exakt die 60% Autobahn und 40% Stadtverkehr fährst.

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    Antwort von fred13 fred13

    Man kann einen Wagen nicht so einfach, wie z.B. Klamotten zurückgeben, weil sie einem vielleicht nicht so gut passen oder die Farbe schlecht ist, da der Wertverlust bei der Erstzulassung enorm ist. Daher ist es vielleicht in nur ganz speziellen Fällen möglich.

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    Antwort von silverbullet silverbullet

    Sobald der Wagen zugelassen wurde, gilt er als "gebraucht" mit entsprechendem Wertverlust ab der 1. Minute nach der Zulassung! Somit kommt allenfalls eine Wandlung in Frage, die aber gut begründet sein muß. Ein Argument, wie das Auto gefalle einem nicht mehr oder habe die falsche Farbe, reicht hier nicht!

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