Gibt es bei einem unverschuldeten Unfall mit verdreckten Scheiben eine Pauschalbeteiligung?
Hi, ich bin heute Abend bei tief stehender Sonne um ein Haar in einen Unfall verwickelt worden. Mich hätte keine Schuld betroffen, da ich von rechts kam. Ich konnte allerdings durch meine verschmierten Scheiben bei dem Sonnenstand nicht gut durchsehen, bei einer sauberen Scheibe hätte ich die Lage bestimmt viel besser im Griff gehabt. Wenn es geknallt hätte, könnte mir trotz "Unschuld" eine Teilschuld auferlegt werden?
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Pauschal sicher nicht.
Es müsste erst nachgewiesen werden das Du den Unfall bei sauberer Scheibe hättest vermeiden können.
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Antwort von dankwart 31.08.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Klar wird die gegnerische Versicherung versuchen, dir hier einen Strick daraus zu drehen und auch erst einmal sehr fantasievoll argumentieren. Aber das ist auch deren Geschäft, um die eigenen Kosten niedriger zu halten. Eine Pauschalbeteiligung in dem Sinn gibt es aber nicht.
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Also es kann schon sein, da als Fahrer für saubere Scheiben zu sorgen hast, damit die Sicht nicht eingeschränkt ist! Es muss nicht unbedingt zur Teilschuld führen, es könnte aber zu Problemen mit der Versicherung führen.
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Es kann auf jeden Fall dazu führen, dass du eine Teilschuld bekommst, wenn du aufgrund der verschmutzten Scheiben eine eingeschränkte Sicht hattest. Dies muss natürlich erstmal festgestellt werden und dann auch noch nachweislich zum Unfall beigetragen haben. Wenn dir natürlich jemand hinten auffährt, dann ist die verdreckte Scheibe wohl eher kein Grund.
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Mir ist ein Fall bekannt,wo einem alkoholisierten Fahrer die Vorfahrt genommen wurde.Ein Gutachten hatte festgestellt,dass der Unfall auch nicht hätte vermieden werden können,wenn er nicht getrunken hätte.Das gleiche dürfte in deinem Fall auch mit der Scheibe zutreffen.
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Eine verschmutzte Windschutzscheibe ob im Sommer oder im Winter (durch Schnee und Eis) mindert die Sicherheit und führt, da meistens nach Unfallaufnahme feststellbar, mit Sicherheit zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes. Das wird Dir auch gerne der ADAC bestätigen!
Genau so und nicht anders.