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Gelten auf dem Parkplatz auch die Regelen "Rechts vor Links"?

Frage von Vaillant80 Vaillant80

Ich war am Wochenende mit meinem Bruder unterwegs und auf dem Parkplatz hat dann einer von Links einfach mal die Vorfahrt genommen. Hab ich mich natürlich geärgert, aber danach bemerkt, dass das ja ein Parkplatz ist und eventuell ja gar nicht "Rechts vor Links" gilt.

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von StVOtto StVOtto

    Ui, das ist eine spannende Frage. Also wie du schon richtig bemerkt hast, gilt auf Parkplätzen nicht die Regel rechts vor links.

    Hier gilt so weit ich weiß, dass man einfach gegenseitige Rücksicht nimmt und sich durch Augenkontakt und Handzeichen verständigt.

    Das kenn ich auch so in Amerika, denn diese Regel rechts vor links gibt es dort nicht.

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Auf Parkplätzen gilt kein "Rechts vor Links".

    Hier kommt der §1 StVO zur Anwendung.


    § 1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Die Fahrwege eines Parkplatzes sind keine Straßen, deshalb gilt hier nicht der § 8 Vorfahrt:

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

    Man muss also immer vorsichtig und bremsbereit fahren.

    Das ist selbst dann so wenn der Parkplatz mit "Hier gilt die StVO" beschildert ist. Das wäre im Übrigen überhaupt nicht nötig, denn überall wo öffentlicher Verkehr möglich ist gilt auch die StVO.

    Kommt es zu einem Unfall dann wird die Schuld in aller Regel geteilt.

    http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

  • 2
    Antwort von patricklassan patricklassan

    Auf vielen Parkplätzen steht ein Schild, das darauf hinweist, dass die Regeln der StVO gelten, und somit auch 'rechts vor links'. Das Problem ist , dass etliche Leute mit dieser Regel nicht klar kommen.

    Kommentar von Vaillant80 Vaillant80

    Stimmt, wenn da die Regeln des StVO gelten, dann muss man wohl rechts vor links einhalten. Ist aber nicht bei allen Parkplätzen der Fall.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Rechts vor Links bezieht sich aber nach §8 Abs.1 StVO auf Kreuzungen und Einmündungen.

    Parkplätze haben aber Fahrwege.

  • 1
    Antwort von TobiCar TobiCar

    Das stimmt. Auf vielen Großen Parkplätzen stehen die Schilder Hier gilt auch STVO. Komischer denken, viele leute, dass auf Parkplätzen auch die Recht-vor-Links-Regelung gilt. ES ist jedoch gegenseitige Rücksichtsnahme gefordert. Auf Parkplätzen von Autobahnraststätten bzw. beim Verlassen dieser ist es wiederum durch Vorfahrtsschilder geregelt, da es zur Autobahnauffahrt geht/ wird.

  • 1
    Antwort von arany arany

    Meistens stehen vor solchen öffentlichen Parkplätzen Schilder das auch hier die STVO gilt! Dann ist das so. Gibt es so ein Schild nicht und der Parkplatz ist Privatgelände - dann muss das nicht der Fall sein.

  • 1
    Antwort von manumann manumann

    Das hab ich in einem Fernsehreport gesehen, dass man denkt, dass auf Parkplätzen auch rechts vor links gilt. Ist aber nicht so. Muss man einfach Rücksicht nehmen und dann sich durch Gucken verständigen.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Meist steht an den Einfahrten grosser Parkplätze ja ausdrücklich, dass dort die StVO gilt und das bedeutet dann natürlich grundsätzlich auch rechts vor links.

    Allerdings gilt das dann streng genommen nur auf den "Wegen" und nicht dann, wenn Du quer über die eigentlichen Standplätze fährst.

  • 0
    Antwort von silverbullet silverbullet

    Bei vielen Parkplätzen gibt es ein Zusatzschild " Es gilt die StVo", dann wird diese Regelung zugrunde gelegt, generell gilt jedoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

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