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Gebrauchtwagenkauf beim Händler

Frage von Schmaps28 Schmaps28

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und habe mich wegen einer Frage angemeldet, die mir den letzten Nerv raubt. ich versuch euch mal, die Situation kurz und bündig zu beschreiben.

Wir haben einen Audi A4 Avant 1.9 Diesel, BJ 1996 gekauft für 3.100 € von einem Händler. Das Auto fuhr sich bei der Probefahrt gut, erschien mängelfrei (bis auf Lackschäden und Kleinigkeiten) und wir kauften es. Im Kaufvertrag stehen Zusätze wie "Bastlerfahrzeug" und "keine Garantie" und dass das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf ersichtliche und nicht ersichtliche Schäden/Mängel überprüft worden sei.

Jetzt haben wir folgendes Problem: Einspritzanlage undicht/kaputt. Muss repariert/ausgetauscht werden. Kostenpunkt: etwa 700-1000 € lt. Bosch-Service. Haben eine Rechtschutzversicherung (leider erst im Januar abgeschlossen, greift also leider noch nicht, die Hotline konnten wir allerdings nutzen). Die von der Hotline (3 mal angerufen, mit 3 verschiedenen Anwälten gesprochen) meinten, wir sollen auf alle Fälle das Auto zurückgeben bzw. den Händler zur Reparatur bringen, der hätte mit o. g. Zusätzen im Kaufvertrag keine Chance. Mein Anwalt vor Ort meint, dass man das so jetzt auch nicht sagen könne. Es käme drauf an, ob der Mangel für uns als Käufer ersichtlich war oder nicht vor dem Kauf und das müsse erst mal überprüft werden. Ein befreundeter Autohändler meint, es müsste ein Gutachten erstellt werden, ob der Schaden durch Verschleiß herbeigeführt werden sein könne, wenn ja, hätten wir keine Chance.

Fakt ist: Ich kann mir den Gang zum Anwalt nicht leisten, das Erstgespräch inkl. Brief schreiben an den Gegner kostet mich 110 € und dabei wird es sicherlich nicht bleiben. Der Händler lässt nicht mit sich reden.

Welchen Standpunkt vertretet ihr?

Selbst reparieren lassen und die Kosten in Kauf nehmen? Oder doch zum Anwalt, weil wir sicher gewinnen?

P.S. als kleine Anmerkung: Wir wussten, dass wir uns kein mängelfreies Exemplar ins Haus holen mit einem so alten Auto! Aber eine Reparatur von 1000 € binnen 14 Tagen haben wir nun auch nicht erwartet!

Vielen Dank für lieb gemeinte Antworten!

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Antworten (6)

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Mit der schönen Formulierung "Im Kaufvertrag stehen Zusätze wie "Bastlerfahrzeug" und "keine Garantie" und dass das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf ersichtliche und nicht ersichtliche Schäden/Mängel überprüft worden sei." hatte der Händler sich seitwärts durch die Tür gedrückt und jetzt habt Ihr schlechte Karten.

    Allein die Formulierung "Bastlerfahrzeug" reicht schon aus, um deutlich zu machen, dass keinerlei Gewährleistung oder Garantie geboten wird und daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können.

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    Antwort von Eisbein2359 Eisbein2359

    Hallo Schmaps, du begreifst ziemlich schlecht. Ob irgendwelche Begriffe rechtsverbindlich sind oder nicht, musst du vor Gericht klarlegen. Wen willst du vorbringen der dir dies bestätig? Kennst du jemanden? Vielleicht hat es der Anwalt in seiner Rechtsdatenbank? Alles was du unternimmst ohne je eine 100%tige Sicherheit zu haben kostet Geld, Zeit und Ärger. Verwende dieses für etwas besseres und sei das nächste mal schlauer. Nicht ein schönes Auto ist wichtig sondern ein funktionierendes.

  • 1
    Antwort von Eisbein2359 Eisbein2359

    Hallo Schmaps, Ohne dir zu nahe zu treten, du hast einen an der Waffel. 1. Du machst einen Kaufvertrag in dem angeführt ist a.) Bastlerfahrzeug b.) ohne Garantie Unabhängig davon, dass Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bestehen. Es gibt bestimmte Grundregeln für die Kontrolle eines Gebrauchtfahrzeuges. Du hast keine davon in Erwähnung gezogen. Für normalen Verschleiß hast du schlechte Karten. Der Händler und du, jeder hat seine eigene Ansichten. Wer ist der bessere Fachmann? Wer hat den besseren Anwalt ? Wer hat die besten Zeugen? Der Händler hat bestimmt noch zwei Zeugen die gehört haben wie dich der Händler auf dieses und jenes hingewiesen hat. Wetten? Setz dich doch mal hin und schreibe alles der Reihe nach auf mit allem Für und Wider. Wie lange brauchst du? Lese dir alles durch und überlege ob der Anwalt das verstehen würde und das auch in einem ersten Anschreiben an den Händler rechtsverbindlich darstellen kann. Ist der Anwalt Kfz.-Sachverständiger???? Wenn nein - brauchst du einen Sachverständigen! Was denkst du, wie lange es dauert diesen Rechtstreit durchzuziehen? 14 Tage oder 36 Monate? Wenn du das Auto brauchst klappt alles nicht. Du kannst dein Beweismittel nicht reparieren lassen. Ohne Bewweismittel???? Die Gerichte warten, dass sie mit dir zusammenarbeiten dürfen. Wieder einer der sich über den Tisch ziehen ließ. Denkst du noch an Recht und Gerechtigkeit? Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Überlege dir einmal die Kosten und den Aufwand des Anwalts. Viel Arbeit aber nichts verdient. Außer Spesen nichts gewesen. Der freundliche Anwalt hat alles versucht aber nichts erreicht. Willst du jetzt den Anwalt verklagen? Gegen deinen Gegner hast du keine Chance zu gewinnen. Es kommen folgende Kosten auf dich zu. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Ausfall des Fahrzeugs und Verdienstausfall. Bei Unterliegen des RECHTSstreites: Anwalt, Gericht, Sachverständiger und Verdienstausfall Händler und Zeugen u.s.w... Schluck alles runter, verbuche es als Lehre und mach es beim nächsten mal besser. Warum gibt es überhaupt das Internet? Sei nicht sauer auf mich, ich möchte nicht, dass du noch mehr Geld rausschmeisst. Ich bin kein Anwalt, kein Händler - nur einer der in seinem Umfeld Erfahrungen gesammelt hat. Du kannst ja den Händler in dein Nachtgebet einschließen und Allen erzählen wie lieb du ihn hast. Mit freundliche Grüßen eisbein2359

    Kommentar von Eisbein2359 Eisbein2359

    Hallo Schmaps, Ergänzung zu diesem Beitrag. Gehe bitte auf den Beitrag: ** Wie schütze ich mich beim Gebrauchtwagenkauf gegen Betrüger?**

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    Antwort von Bullist Bullist

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber als Händler muss er dir eine Gewährleistung bieten, auch bei einem Gebrauchtwagen. Unter anderem deswegen nimmt man ja den Mehrbetrag bei einem Händler in Kauf. Die Lage scheint da recht eindeutig. Wenn du noch keine 6 Monate im Besitz des Autos bist, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, als du das Auto gekauft hast - kann er das nicht, muss er nachbessern, sprich reparieren. Solltest du das Auto länger als 6 Monate haben, bist du in der Beweispflicht.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    bj 96 für 3000€ wow . teuer

    wenn der händler einen mittlervertrag gemacht hat , null chance

    einspritzanlage ?? was ist genau kaputt

    gruss mike

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    Antwort von Schmaps28 Schmaps28

    Danke für eure beiden Antworten. Ich habe mir sagen lassen, dass die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" heutzutage so aber nicht mehr gültig ist. Sprich, dass es auch auf den Mangel ankommt, der erscheint, ob da nun der Verkäufer in der Pflicht ist, oder nicht.

    Wenn der Schaden noch nicht vorhanden war, als ich das Auto kaufte, ist der Händler dann nicht trotzdem in der Gewährleistungspflicht?

    Habe eben mit dem Bosch-Service telefoniert, mit Zahnriemen kostet das ganze 1.000 € und das Auto muss ich auch 3 Tage lang entbehren. Ärgerlich.

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