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Gebrauchtwagenkauf

Frage von beckerbursche beckerbursche

Hallo,guten Abend, kann mir jemand vollgende frage beantworten bzw. weiterhelfen, wenn ein gebrauchtwagen beim zwecks zulassung beim TÜV vorgeführt wird,dabei die TÜV-ABNAHME /PLAKETTE erhält,im TÜVBERICHT aber geringe mängel vermerkt sind,muss dann der VERKÄUFER-HÄNDLER diese mängel auf seine kosten beheben/ reparieren?

vielen dank,gruss beckerbursche

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Grayan Grayan

    Naja, nur wenn er dir die Mängel vorher mitgeteilt hat und du den Wagen so gekauft hast, sprich, du wusstest was du kaufst.

    Wenn das nicht der Fall ist, dann solltest du mal mit dem Händler reden.

  • 1
    Antwort von Kayman Kayman

    Hallo! Ich bin kein Anwalt, würde aber behaupten dass das grundsätzlich auf den Inhalt des Kaufvertrages ankommt. Wenn der Verkäufer also schriftlich zugesichert hat dass der Wagen absolut mängelfrei durch den TÜV kommt, würde ich nochmal bei ihm anklopfen. Wenn diese Mängel aber im Voraus bekannt waren bzw. der Wagen als leicht mangelhaft (z.B. beim Verkaufsgespräch auf abgefahrene Reifen etc. hingewiesen wurde), hat man weniger Chancen.

  • 0
    Antwort von silverbullet silverbullet

    Der Verkäufer muß geringe Mängel vor Verkauf nicht beheben lassen wenn der Käufer den TÜV-Bericht eingesehen hat, im Kaufvertrag darauf hingewiesen wurde oder genug Zeugen vorhanden waren, die eine solche mündliche Aussage bestätigen.

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