Hallo,guten Abend, kann mir jemand vollgende frage beantworten bzw. weiterhelfen, wenn ein gebrauchtwagen beim zwecks zulassung beim TÜV vorgeführt wird,dabei die TÜV-ABNAHME /PLAKETTE erhält,im TÜVBERICHT aber geringe mängel vermerkt sind,muss dann der VERKÄUFER-HÄNDLER diese mängel auf seine kosten beheben/ reparieren?
vielen dank,gruss beckerbursche