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Geblitzt worden und mit Handy telefoniert - bekomme ich eine Strafe für beides?

Frage von Sidney Sidney

Ich bin heute geblitzt worden. War nicht sehr weit drüber. Also im Grunde nicht so schlimm. Blöd war nur, dass ich da auch noch gerade mit Handy am Ohr telefoniert habe... Kann ich jetzt eine Strafe für beides bekommen? Oder wird nur das Blitzen bestraft??

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Antworten (5)

  • 5
    Antwort von Mikah Mikah

    Nein du wirst nur für eine Sache bestraft - in der Regel für das zu schnell fahren. Denn du hast du Verstöße in Tateinheit und nicht in Tatfolge begangen. Dann kannst du auch nur für ein Vergehen bestraft werden.

    Kommentar von fussel fusselfussel

    "§ 52 StGB Tateinheit

    (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt."

    Da das zu schnelle Fahren und das Telefonieren nicht dieselbe Handlung sind, auch wenn es gleichzeitig geschieht, würde ich nicht sagen, dass es sich um Tateinheit handelt.

    Bin aber kein Rechtsspezie. Vielleicht gibt es ja auch Unterschiede bei einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit. Eventuell kennt ja jemand einen Präzedenzfall?

    Würde mich aus aktuellem Anlass jedenfalls auch interessieren!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ Mikah:

    Bei Tateinheit wird immer das Bußgeld erhoben dessen Regelsatz höher liegt, hier also das für das Telefonieren am Steuer.

  • 3
    Antwort von Crack Crack

    Eine Geschwindigkeitsübertretung und das Telefonieren am Steuer wird als Tateinheit gewertet.

    Anders geht es hier auch nicht, denn Telefonieren am Steuer geht nun mal nur während der Fahrt.

    Dann wird allerdings immer das Bußgeld erhoben dessen Regelsatz höher liegt, hier also für das Telefonieren am Steuer mit 40€ und 1 Punkt. Dazu kann aber auch das Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung anteilig angerechnet werden. Das erfolgt dann meist zu 50%, dazu kommen einmalig 23,50€ Gebühren.

  • 2
    Antwort von colchicum colchicum

    Du wirst wahrscheinlich eine Strafe für das Telefonieren am Steuer bekommen, weil dafür der Regelsatz höher liegt, sodass der Gesetzgeber mehr Geld damit verdient. Die Auslegung dieser Paragraphen ist aber manchmal ein wenig schwammig, weshalb ich einfach mal auf den Bußgeldbescheid warten würde. Für beides wirst und kannst du aber nicht belangt werden.

  • 0
    Antwort von Biggy Biggy

    Ist mir auch passiert... du bekommst auf jeden Fall die Strafe für das "schlimmerer" vergehen...

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Du bekommst nur die höhere von den beiden fälligen "Strafen".

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