Garantie und freie Werkstatt..
Sers..
verfällt die Garantie immer wenn ich nicht bei der Vertragswerkstatt Reparaturen machen lassse? Und gilt das nur für Inspektionen oder wirklich für alles was in der Zeit anfällt? Achso, checkheftplege ist natürlich auch bei freier Werkstatt möglich richtig?
Zwischen den Preise liegen nämlich Welten...zumindest bei BMW.
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Nach den aktuellen EG Richtlinien dürfen Wartungsarbeiten auch von fachkundigen markenungebundenen Werkstätten durchgeführt werden. Aber Garantie und Garantie und Gewährleistung müssen auseinandergehalten werden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Autobauers, diese kann wenn das Fahrzeug nicht bei einem autorisierten Händlerbetrieb gewartet wurde, ausgesetzt werden.
Zur Gewährleistung: Jeder Gegenstand - also auch ein Auto - hat eine zweijährige Gewährleistung. Hier spielt es dann keine Rolle, wer das Fahrzeug wartet, es muss nur nach Herstellervorgaben erfolgen und kann so von jedem KFZ-Meisterbetrieb erledigt werden.
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Antwort von blomus 26.06.20123 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja ich kenne diese Diskussion. Es gab öfters Fälle wo Händler sich so verhalten und die Garantie oder Gewährleistung ablehnten wegen Service in einer anderen Werkstatt. Dies wurde dann vor Gericht zurückgewiesen. Es ist wichtig das die freie Werkstatt eine Meisterwerkstatt ist. Dann ist das kein Problem.
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Die Garantie ist freiwillig und daher kann der Vertragshändler da natürlich auch entsprechende "Richtlinien" machen von denen er sie abhängig macht.
Gewährleistung bleibt davon unangetastet, es sei denn du schraubst selbst dran rum.
Ich würde mir vorher überlegen wie ich es mache. Entweder schön artig immer bei BMW oder gleich von Anfang an woanders.
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Ich kenne das Problem auch. Ich bin auch lieber zu einer freien Werkstatt gegangen, weil es einfach eine Menge Geld spart und die Arbeit nicht schlechter ist. Mit dem Händler gab es dann mal Probleme aber mit viel Widerwillen hat er sie dann doch noch anerkannt. Aber wie unten schon beschrieben, gilt die Garantie dann trotzdem noch!
Also erlischt der Anspruch aus Garantie von BMW (gegen Durchrostung, bis 100.000 km, usw.) wenn sie nicht in einer BMW-Markenwerkstatt durchgeführt wurde - war das nicht die Frage?
Das Fremdanbieter (a.t.u., BOSCH) eigene (kostenfreie) Garantien (Mobilitätsgarantie) geben um Kunden zu locken und selbstverständlich wie jeder Dienstleister für eine sachmängelfreie Auftragserledigung 6 Monate lang haften, ist eine ganz andere Frage.
G imager761.